AI SUMMARY: 20 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Ein Meilenstein im Arbeitsrecht Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) feiert sein 20-jähriges Jubiläum. Das Gesetz, das 2006 in Kraft trat, hat sich als eines der wichtigsten Schutzgesetze für Arbeitnehmer in Deutschland etabliert. Was regelt das AGG? Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und […]

20 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Gerechtigkeit durch Gleichbehandlung

20 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Ein Meilenstein im Arbeitsrecht

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) feiert sein 20-jähriges Jubiläum. Das Gesetz, das 2006 in Kraft trat, hat sich als eines der wichtigsten Schutzgesetze für Arbeitnehmer in Deutschland etabliert.

Was regelt das AGG?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität. Im Arbeitsrecht schützt es Beschäftigte vor ungleicher Behandlung bei Einstellung, Beförderung, Bezahlung und Kündigung.

Das Gesetz gibt Arbeitnehmern das Recht, sich gegen Diskriminierung zur Wehr zu setzen und Schadensersatz zu fordern. Gleichzeitig verpflichtet es Arbeitgeber, Maßnahmen gegen Diskriminierung zu ergreifen – etwa durch Schulungen und klare Richtlinien.

Praktische Auswirkungen

In den vergangenen zwei Jahrzehnten hat das AGG die Unternehmenskultur verändert. Viele Betriebe haben Antidiskriminierungsbeauftragte benannt und etablieren gezielt Diversitätsmaßnahmen. Beschäftigte können sich nun besser gegen unfaire Behandlung wehren – sei es wegen ihres Alters, ihrer Herkunft oder ihres Geschlechts.

Fachexperte Prof. Dr. Gregor Thüsing zieht eine Bilanz und blickt dabei auch auf künftige Herausforderungen in diesem Rechtsgebiet.

Gültig ab: 18. August 2006 (Inkrafttreten AGG)

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