Künstliche Intelligenz: Urheberrecht und Datenschutz

OpenAI ist rechts dargestellt darunter ein Richterhammer. Links ist eine Weltkugel und drum herum sind Laptops abgebildet.

Inhalt

Künstliche Intelligenz ist längst ein fester Bestandteil unseres Alltags – vom Smart-Home-Gerät über Chatbots im Kundenservice bis hin zu Suchmaschinen. Auch im Arbeitsleben ist KI zu einem unverzichtbaren Hilfsmittel geworden. Viele Mitarbeiter:innen nutzen Tools wie ChatGPT, Google Gemini oder Bing Chat, um Informationen schneller zu beschaffen oder Inhalte effizienter zu erstellen. Doch dabei stellt sich die Frage: Ist der Einsatz dieser KI-Tools überhaupt erlaubt? Und welche arbeitsrechtlichen, datenschutzrechtlichen oder urheberrechtlichen Risiken können dabei entstehen?

Inhalt:

  • Chancen und Risiken von künstlicher Intelligenz
  • Urheberrechte in der KI
  • Erstes KI-Grundsatzurteil in Europa
  • Rechtliche Konsequenzen der KI-Nutzung am Arbeitsplatz
  • Datenschutzrechtliche Konsequenzen der KI

Chancen und Risiken von künstlicher Intelligenz

KI-Tools bieten zahlreiche Vorteile: Sie erleichtern den Zugang zu Informationen, Bildung und digitalen Produkten. Auch für Unternehmen entstehen dadurch neue Möglichkeiten. So können mithilfe von KI Maschinen und Produktionsprozesse optimiert, Fehler frühzeitig erkannt und Abläufe insgesamt effizienter gestaltet werden. Gleichzeitig ermöglicht KI die Automatisierung im Kundenservice.

Neben diesen Chancen bringt der Einsatz von KI jedoch auch Risiken mit sich. Ein ausschließliches Verlassen auf KI kann zu Fehlentscheidungen führen. Zudem stellen sich komplexe Haftungsfragen bei KI-bedingten Schäden. Um dem entgegenzuwirken, ist es nach geltendem EU-Recht nun verpflichtend, KI-generierte Inhalte zu kennzeichnen.

Urheberrecht in der KI

Doch wer ist eigentlich der Eigentümer von KI-generierten Inhalten, das Unternehmen, der Programmierer oder doch die KI selber?

Nach § 2 Abs. 2 UrhG besteht Urheberrechtsschutz nur dann, wenn eine „persönliche geistige Schöpfung“ vorliegt. Das bedeutet: Ein geschützter Inhalt muss von einem Menschen stammen und dessen Gedanken oder Gefühle zum Ausdruck bringen. Doch entsprechen KI-generierte Inhalte diesem Kriterium?

Der Programmierer der KI kann nicht der Urheber sein, da sich seine Arbeit auf die technische Entwicklung des Systems beschränkt. Auch das Unternehmen hinter der KI kommt nicht infrage, da nur Menschen, nicht aber juristische Personen Urheber sein können.

Ist also der Nutzer Urheber? Nein, denn die Eingabe einer Anweisung reicht nicht aus, um als Urheber zu gelten. Zudem folgt die KI lediglich der Anweisung des Nutzers. Entsprechend erfolgt keine schöpferische Leistung.

Ein grünes Bild von einer künstlichen Hand, die ein Schloss in der Hand hält.

Zusammengefasst bedeutet das: KI-generierte Inhalte sind nach deutschem Urheberrecht in der Regel nicht geschützt, da es keinen menschlichen Urheber gibt, der eine persönliche Schöpfung vorgenommen hat. Zwar überträgt OpenAI in seinen Nutzungsbedingungen die Rechte an den Ergebnissen seiner KI-Tools an die Nutzer:innen, doch behält sich das Unternehmen vor, sowohl die Eingabedaten als auch die generierten Ausgaben weiterhin zu verwenden. Dies ist besonders problematisch bei Inhalten, die auf Originalwerken wie Songtexten oder Drehbüchern basieren, da diese nicht ohne Weiteres weiterverwendet werden dürfen. Bei Fachtexten ist das Problem weniger gravierend, aber auch hier können urheberrechtlich geschützte Elemente enthalten sein.

Erstes KI-Grundsatzurteil in Europa

Am 11. November 2025 wurde in Europa erstmals ein Grundsatzurteil zur Nutzung von KI gefällt. Das Landgericht München entschied, dass OpenAI mit dem Training und Betrieb von ChatGPT geltendes Urheberrecht verletzt hat. Damit wurde erstmals bestätigt, dass KI-Systeme urheberrechtlich geschützte Inhalte nicht ohne Erlaubnis verwenden dürfen. OpenAI hätte für die genutzten Songtexte entsprechende Lizenzen erwerben müssen.

Welche Folgen könnte dieses Urteil haben? Künftig dürften KI-Unternehmen stärker verpflichtet sein, Nutzungsrechte für geschützte Werke einzuholen. Für Kreative bedeutet das mehr Schutz und eine bessere finanzielle Beteiligung, da ihre Werke nicht mehr kostenlos genutzt werden können. Zudem könnte KI-Anbietern künftig abverlangt werden, bei genutzten Daten transparenter zu sein. Da das Urteil als Präzedenzfall gilt, sind weitere ähnliche Klagen durchaus möglich.

Rechtliche Konsequenzen der KI-Nutzung am Arbeitsplatz

Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer:innen müssen ihre Arbeitsleistung selbst erbringen. Eine komplette Auslagerung an Dritte oder an eine KI ist nicht erlaubt. Hilfsmittel dürfen zwar genutzt werden, aber nur in einem angemessenen Umfang. Wie weit dieser Einsatz gehen darf, hängt immer vom konkreten Fall ab. Deshalb solltest du vorab mit deinen Mitarbeiter:innen klären, wie stark KI im Unternehmen genutzt werden darf.

Wichtig ist außerdem, dass sich alle bewusst sind, dass KI-generierte Inhalte Fehler enthalten können. Werden die Inhalte nicht ausreichend überprüft, können die Inhalte auf deine Mitarbeiter:innen zurückfallen.

Auch rechtlich gibt es einiges zu beachten. Der Betriebsrat sollte miteinbezogen werden, wenn die KI das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten überwachen kann oder wenn Arbeitsprozesse durch die KI beeinflusst werden. Der Betriebsrat hat das Recht, für seine Fragen einen externen Sachverständigen hinzuzuziehen.

Datenschutzrechtliche Konsequenzen der KI

Insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz ist eine kritische Betrachtung von Tools wie ChatGPT erforderlich. Wenn deine Mitarbeiter:innen personenbezogene Daten eingeben, besteht die Möglichkeit, dass diese Daten gespeichert und weiterverarbeitet werden. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen personenbezogene Daten nur dann weitergegeben werden, wenn eine entsprechende Rechtsgrundlage vorliegt.

Bei der Nutzung von ChatGPT werden die eingegebenen Informationen an die Server von OpenAI in den USA übertragen, wodurch die Kontrolle über die Daten verloren gehen kann. Aus diesem Grund ist es entscheidend, dass dein Unternehmen eine Risikoanalyse vor der Nutzung von KI-Tools durchführt. In dieser Analyse sollte vorab geprüft werden, wie der Datenschutz beim Einsatz von KI sichergestellt werden kann.

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