Das Wichtigste in Kürze:
- Die Lohnsteuerbescheinigung wird vom Arbeitgeber ausgestellt und zeigt die Höhe der einbehaltenen Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge.
- Seit 2013 sind Arbeitgeber verpflichtet, Lohnsteuerbescheinigungen elektronisch an die Finanzämter zu übermitteln.
- Der Arbeitgeber muss die Bescheinigung bis spätestens Ende Februar des Folgejahres ausstellen.
Inhalt
Was ist eine Lohnsteuerbescheinigung?
Eine Lohnsteuerbescheinigung ist ein Dokument, das von Arbeitgebern ausgestellt wird. Sie weist die Höhe der im laufenden Kalenderjahr vom Gehalt einbehaltenen Lohnsteuer sowie der Sozialversicherungsbeiträge aus.
Diese Bescheinigung dient dem Finanzamt als Nachweis für die korrekte Erhebung der Lohnsteuer und wird für die jährliche Steuererklärung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer benötigt.
Sie enthält detaillierte Informationen über die erzielten Einkünfte und die geleisteten Steuerabzüge und ist ein wichtiges Dokument für die korrekte Erstellung der Einkommenssteuererklärung.
Inhalt
Die Lohnsteuerbescheinigung umfasst verschiedene relevante Angaben:
Bruttoarbeitslohn: Das gesamte Gehalt vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
Einbehaltene Lohnsteuer: Die Summe der Lohnsteuer, die während des Jahres vom Bruttogehalt abgezogen und an das Finanzamt abgeführt wurde.
Sozialversicherungsbeiträge: Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Freibeträge und Steuerklasse: Informationen über Steuerfreibeträge und die Steuerklasse, die auf den Lohnsteuerabzug Einfluss nehmen.
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung
Seit 2013 sind Arbeitgeber verpflichtet, Lohnsteuerbescheinigungen elektronisch an die Finanzämter zu übermitteln. Dies geschieht über das sogenannte ELStAM-Verfahren (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale).
Die elektronische Übermittlung erleichtert die Datenverarbeitung und ermöglicht eine schnellere und fehlerfreie Bearbeitung durch die Finanzämter. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten in der Regel eine Kopie der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, die sie für ihre Steuererklärung nutzen können.
Regelungen bei Minijobs
Für Minijobberinnen und Minijobber, also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die geringfügig beschäftigt sind und deren Einkommen die gesetzlich festgelegte Grenze nicht überschreitet, gilt eine besondere Regelung.
Auch für Minijobs wird eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt, jedoch sind Minijobber in der Regel von der regulären Einkommensteuerpflicht befreit, da die Abgaben pauschal durch den Arbeitgeber entrichtet werden. Dennoch enthalten Minijobberinnen und Minijobber eine Bescheinigung, die als Nachweis für die Abführung der pauschalen Beiträge dient.
Wann bekommt man eine Lohnsteuerbescheinigung?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten ihre Bescheinigung in der Regel zu Beginn des Folgejahres der erbrachten Leistung.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Bescheinigung bis spätestens Ende Februar des Folgejahres auszustellen und diese zur Verfügung zu stellen. Dadurch sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Steuererklärung fristgerecht einreichen können.
Falls die Bescheinigung verloren geht oder nicht rechtzeitig erhalten wird, kann sie beim Arbeitgeber oder durch Anforderung bei der zuständigen Finanzbehörde nachträglich besorgt werden.