Mutterschutzgeld

Eine Mann und eine Frau in weißen Oberteil und dunkelblauer Hose sitzen in roten Sesseln und schauen auf einen Laptop, der auf einem Beistelltisch in Zebralook steht. Sie unterhalten sich über das Mutterschutzgeld.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Schwangere erhalten Mutterschaftsgeld während der Schutzfristen von 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt.
  • Das Mutterschaftsgeld beträgt 13 EUR pro Tag. Wenn das Nettoentgelt der Arbeitnehmerin höher ist, zahlt der Arbeitgeber den Differenzbetrag.
  • Wenn die Frau direkt nach dem Mutterschutz in Elternzeit geht, werden die 8 Wochen Mutterschutz von der maximalen Elternzeit abgezogen.

Was ist das Mutterschutzgeld?

Das Mutterschutzgeld heißt eigentlich Mutterschaftsgeld. Diese Leistung erhalten Schwangere während der Schutzfristen vor und nach einer Geburt. So sollen sie finanziell abgesichert sein. Die Schutzfrist beginnt 6 Wochen vor der Entbindung und endet 8 Wochen nach der Entbindung.

Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Schwangere erhalten Mutterschaftsgeld, wenn sie zu Beginn der Schutzfrist krankenversichert sind und Anspruch auf Krankengeld haben oder aufgrund der Schutzfristen keinen Lohn erhalten. Dies gilt für alle schwangeren Arbeitnehmerinnen, egal in welcher Form sie in einem Unternehmen angestellt sind. Auch wenn sie lediglich als Minijobberin angestellt sind.

Wie lange hat man Anspruch auf Mutterschutzgeld?

In der Regel betragen die Schutzfristen 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung. Bei Mehrlingsgeburten oder Frühgeburten beträgt die Schutzfrist 12 Wochen.

Wie hoch ist das Mutterschutzgeld?

Von der Krankenkasse erhält die Arbeitnehmerin ein Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 EUR pro Tag. Sofern das Nettoentgelt der Arbeitnehmerin höher als das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse ist, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Differenzbetrag als Arbeitgeberzuschuss zu zahlen. So kommt die werdende Mutter auf ihr vertraglich festgehaltenes Nettoentgelt.

Hat die Steuerklasse Einfluss auf das Mutterschaftsgeld?

Die Steuerklasse hat keinen direkten Einfluss auf das Mutterschutzgeld. Sie kann aber die steuerliche Gesamtbelastung beeinflussen.

Wann wir das Mutterschaftsgeld ausgezahlt?

Die Auszahlung des Mutterschutzgeldes erfolgt in zwei Raten. Die erste Rate erhalten die werdenden Mütter sechs Wochen vor der Geburt und die zweite Rate erfolgt acht Wochen nach der Entbindung.

Welche Unterlagen werden benötigt, um Mutterschutzgeld zu beantragen?

Das Mutterschaftsgeld wird bei der Krankenkasse beantragt. Für die erste Auszahlung wird eine Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme benötigt. Auf ihr ist der voraussichtliche Geburtstermin vermerkt. Die Bescheinigung wird frühestens sieben Wochen vor der Geburt ausgestellt. Für die zweite Auszahlung wird dann die Geburtsurkunde des Kindes benötigt.

Wer erhält kein Mutterschutzgeld?

In der Regel erhalten folgende Gruppen kein Mutterschaftsgeld:

  • Beamtinnen
  • Privatversicherte
  • Familienversicherte Minijobberinnen
  • Selbstständige ohne Krankentagegeldversicherung
  • Empfänger Arbeitslosengeld und Bürgergeldbezieher
  • Hausfrauen und nicht Erwerbstätige
  • Studentinnen und Auszubildende ohne eigenes Einkommen

Gehört der Mutterschutz mit in die Elternzeit?

Geht die Frau unmittelbar nach dem Mutterschutz in Elternzeit, werden die 8 Wochen Mutterschutz von der maximalen Elternzeit abgezogen. Das Basiselterngeld würde in diesem Fall noch 10 weitere Monate gezahlt werden und das ElterngeldPlus für 22 Monate.

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