Das Wichtigste in Kürze:
- Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung, die Arbeitnehmer einmal jährlich zusätzlich zum regulären Gehalt erhalten.
- Die Höhe variiert und liegt oft zwischen einem halben und einem ganzen Monatsgehalt.
- Ein Anspruch darauf besteht nur, wenn dieser im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung vereinbart ist.
- In bestimmten Fällen, wie zum Beispiel Elternzeit oder Krankheit wird Urlaubsgeld anteilig berechnet.
Inhalt
Was ist das Urlaubsgeld?
Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – zusätzlich zum regulären Gehalt. Es soll dazu dienen, die mit dem Jahresurlaub verbundenen Kosten wie z. B. Reise, Erholung oder Aktivitäten zu unterstützen und die Zeit finanziell angenehmer zu gestalten.
Im Gegensatz zu Urlaubsentgelt ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern wird in den Arbeits- oder Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen geregelt.
Wer hat Anspruch?
Anspruch haben nur die Beschäftigten, bei denen es vertraglich oder betrieblich vereinbart ist. Möglich sind:
• Tarifverträge: In vielen Branchen ist es tariflich festgelegt. Für alle tarifgebundenen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt es dann verbindlich.
• Betriebsvereinbarungen: Gibt es eine Betriebsvereinbarung zwischen Unternehmen und Betriebsrat, erhalten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die freiwillige Sonderzahlung.
• Arbeitsvertragliche Regelung: Der Anspruch kann auch individuell in Arbeitsverträgen oder Zusatzvereinbarungen festgelegt werden.
• Gewohnheitsrecht: Unter Umständen kann ein Gewohnheitsrecht entstehen, wenn der Arbeitgeber über mehrere Jahre regelmäßig gezahlt hat.
Wann erfolgt die Auszahlung?
Die Auszahlung erfolgt üblicherweise einmal jährlich, häufig vor oder mit dem Gehalt im Frühjahr oder spätestens zum Jahresurlaub. Der genaue Zahlungstermin richtet sich nach der entsprechenden tariflichen, betrieblichen oder vertraglichen Vereinbarung.
Wie berechnet man Urlaubsgeld anteilig?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht das ganze Jahr beschäftigt waren oder in Elternzeit bzw. Langzeiterkrankung waren, erhalten es häufig anteilig.
Das wird meistens mit dieser gängigen Formel berechnet:
Urlaubsgeld x (Anzahl der gearbeiteten Kalendermonate / 12)
Wie hoch ist das Urlaubsgeld?
Die Höhe variiert stark je nach Branche, Unternehmensgröße und Region. Die üblichen Werte liegen zwischen 0,5 und 1,5 Monatsgehältern. In tarifgebundenen Branchen finden sich oft feste Pauschalen (z. B. 500 €) oder Prozentwerte (z. B. 50 % eines Monatsbruttolohns). In Ausnahmefällen können Unternehmen auch höhere Beträge zahlen, um sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren.