Das Wichtigste in Kürze:
- Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung, die Arbeitnehmer einmal jährlich zusätzlich zum regulären Gehalt erhalten.
- Die Höhe des Weihnachtsgeldes variiert und kann zwischen einem halben bis ganzen Monatsgehalt liegen oder als fester Betrag unabhängig vom Gehalt ausgezahlt werden.
- Ein Anspruch darauf besteht nur, wenn dieser im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist.
- Es kann Rückzahlungsklauseln geben, die Arbeitnehmer verpflichten, das Weihnachtsgeld bei Kündigung zurückzuzahlen.
Inhalt
Was ist das Weihnachtsgeld?
Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Regel einmal im Jahr zusätzlich zu ihrem regulären Gehalt ausgezahlt wird.
Diese Zahlung erfolgt üblicherweise im November oder Dezember und soll Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine finanzielle Unterstützung in der Weihnachtszeit bieten.
Der Zuschuss zu Weihnachten ist eine Form des 13. Monatsgehalts, jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Höhe und der Anspruch hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Arbeitsvertrag, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen.
Wie viel Weihnachtsgeld bekommt man in der Regel?
Die Höhe des Weihnachtsgeldes kann stark variieren und hängt von den jeweiligen Vereinbarungen im Unternehmen ab. In vielen Fällen erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein halbes bis ganzes Monatsgehalt als Weihnachtsgeld.
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen das Weihnachtsgeld als fester Betrag unabhängig vom Gehalt ausgezahlt wird. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach Tarifverträgen bezahlt werden, haben häufig einen Anspruch auf Weihnachtsgeld, dessen Höhe im Tarifvertrag festgelegt ist. In Unternehmen ohne Tarifvertrag liegt die Entscheidung über die Auszahlung und Höhe des Weihnachtsgeldes beim Arbeitgeber.
Anspruch auf diese Zahlung: Was gilt es zu beachten?
Ein Anspruch ist nicht automatisch gegeben, sondern muss im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt sein.
Wenn kein solcher Anspruch besteht, liegt die Auszahlung im Ermessen des Arbeitgebers. Es gibt jedoch rechtliche Grundsätze, wie die betriebliche Übung, die dafür sorgen können, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Anrecht auf diese Zahlung erwerben, wenn dieses über mehrere Jahre hinweg regelmäßig gezahlt wurde.
Rückzahlungsklausel bei Kündigung: Ist das möglich?
In manchen Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen kann eine Rückzahlungsklausel bei Kündigung enthalten sein.
Das bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das bereits erhaltene Weihnachtsgeld ganz oder teilweise zurückzahlen müssen, wenn sie das Unternehmen innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Erhalt des Geldes verlassen.
Solche Klauseln sind rechtlich zulässig, wenn sie fair gestaltet sind und die Interessen beider Seiten wahren. Typischerweise müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Weihnachtsgeld zurückzahlen, wenn sie innerhalb der ersten drei Monate des folgenden Jahres kündigen oder gekündigt werden.