Das Wichtigste in Kürze:
- Mobile Arbeit erfolgt außerhalb des Betriebsstandorts und kann an Orten wie einem Shared Desk, Café oder Homeoffice stattfinden.
- Bei Homeoffice können Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend gemacht werden.
- Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der nicht genommene Resturlaub vom Arbeitgeber finanziell abgegolten werden.
- Arbeitnehmer sind auch beim mobilen Arbeiten gesetzlich versichert, einschließlich Wege zur Toilette oder zum Kaffeeautomaten.
Inhalt
Was ist mobiles Arbeiten?
Mobile Arbeit bezeichnet Tätigkeiten, die von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern außerhalb des eigentlichen Betriebsstandorts erbracht werden. Dabei kann der Arbeitsort entweder von den Beschäftigten selbst gewählt werden, etwa ein Shared Desk, ein Café oder ein ähnlicher Ort, oder er wird gemeinsam mit dem Arbeitgeber festgelegt, wie zum Beispiel das Homeoffice.
Mobiles Arbeiten erfordert nicht zwingend die Nutzung von WLAN und Laptop, auch wenn dies in den meisten Fällen üblich ist.
Mobiles Arbeiten im Ausland
Grundsätzlich ist mobiles Arbeiten im Ausland möglich. Die wesentlichen Bedingungen hierfür sollten jedoch in einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag festgehalten werden.
Überschreitet das mobile Arbeiten einen Monat und liegt keine schriftliche Zusatzvereinbarung vor, ist eine schriftliche Niederschrift erforderlich. Diese dokumentiert alle Fristen und Vereinbarungen.
Eine Zusatzvereinbarung ist auch für das anwendbare Recht von Bedeutung. Zwar gilt in der Regel das Arbeitsrecht des Landes, in dem die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer seinen gewöhnlichen Arbeitsort hat, doch das Prinzip der Vertragsfreiheit erlaubt es, das anzuwendende Arbeitsrecht selbst zu wählen.
Bei kurzen Auslandsaufenthalten wird vorrangig deutsches Arbeitsrecht gelten. Bei Aufenthalten von mehr als einem Monat können jedoch rechtliche Probleme auftreten.
Eine wichtige Einschränkung bei der Wahl des Arbeitsrechts ist, dass für die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer keine ungünstigeren Bedingungen entstehen dürfen.
Steuerliche Regeln
Homeoffice und mobiles Arbeiten unterscheiden sich deutlich voneinander, insbesondere bei den steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten.
Wer mindestens drei Tage pro Woche in seinem häuslichen Arbeitszimmer arbeitet, kann die Kosten dafür in der Steuererklärung geltend machen. Dazu zählen anteilig Miete, Strom, Heizung und Wasser, basierend auf der Größe des Arbeitszimmers. Das gilt allerdings nur, wenn das Arbeitszimmer ein abgeschlossener Raum mit Schreibtisch und Büroeinrichtung ist. Mehr dazu erfahren Sie hier: Homeoffice
Beim mobilen Arbeiten, da man nicht an einen festen Arbeitsort gebunden ist, können hingegen keine Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt werden. Hier können lediglich selbst angeschaffte Arbeitsmittel wie ein Laptop, ein Smartphone oder berufsspezifische Fachliteratur steuerlich geltend gemacht werden. Werden diese Arbeitsmittel jedoch vom Arbeitgeber gestellt, entfallen auch diese Absetzungsmöglichkeiten.
Versicherungsschutz beim mobilen Arbeiten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind auch im Homeoffice oder beim mobilen Arbeiten gesetzlich versichert. Das schließt Wege zur Toilette oder zum Kaffeeautomaten ein, unabhängig davon, ob man sich zu Hause oder in einem Café aufhält.
Dieser erweiterte Versicherungsschutz gilt seit dem 28. Mai 2021, als der Bundestag das Betriebsrätemodernisierungsgesetz verabschiedete. Damit wurde eine Gesetzeslücke geschlossen, da zuvor nur Tätigkeiten versichert waren, die direkt mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhingen. Wege zur Toilette oder zum Kaffeeautomaten waren daher bislang nicht abgedeckt.