Das Wichtigste in Kürze:
- Häufige Gründe für unbezahlten Urlaub sind die Betreuung von Familienangehörigen, Pflege von kranken Verwandten, persönliche Projekte oder berufliche Weiterbildungen.
- Es gibt kein Anrecht auf unbezahlten Urlaub.
- Bei unbezahltem Urlaub, der länger als einen Monat dauert, kann der Schutz durch die Kranken- und Sozialversicherung unterbrochen sein
- Während des unbezahlten Urlaubs entfallen Gehaltsansprüche und andere geldwerte Leistungen.
Inhalt
Was ist unbezahlter Urlaub?
Unbezahlter Urlaub bezeichnet eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, bei der die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer eine bestimmte Zeit von der Arbeit freigestellt wird, ohne dass sie oder er dafür Gehalt oder Lohn erhält.
Im Gegensatz zum regulären bezahlten Urlaub gibt es also keine finanzielle Vergütung für die Dauer des unbezahlten Urlaubs. Diese Form des Urlaubs wird oft aus persönlichen Gründen in Anspruch genommen, wenn der reguläre Urlaubsanspruch bereits ausgeschöpft ist oder der Anlass besondere Umstände betrifft, die nicht unter den regulären Urlaubsanspruch fallen.
Gründe für unbezahlten Urlaub
Es gibt vielfältige Gründe, warum Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unbezahlten Urlaub nehmen können.
Häufige Gründe sind:
- die Betreuung von Familienangehörigen,
- die Pflege von kranken oder älteren Verwandten,
- die Verwirklichung persönlicher Projekte,
- oder auch längere Reisen.
Manchmal wird unbezahlter Urlaub auch genutzt, um berufliche Weiterbildungen oder andere Qualifikationsmaßnahmen zu absolvieren, die nicht direkt mit der Arbeit in Zusammenhang stehen.
Was gilt es bei einem unbezahlten Urlaub zu beachten?
Wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer unbezahlten Urlaub in Anspruch nehmen möchte, sollten einige wichtige Punkte beachtet werden.
Zunächst muss der Arbeitgeber dem Antrag auf unbezahlten Urlaub zustimmen, da es kein gesetzliches Anrecht darauf gibt. Während des unbezahlten Urlaubs ruht das Arbeitsverhältnis. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer hat in dieser Zeit keinen Anspruch auf Entgelt.
Außerdem ist zu beachten, dass während des unbezahlten Urlaubs der Schutz durch die Krankenversicherung und die Sozialversicherung unterbrochen sein kann, sofern der Zeitraum länger als einen Monat dauert.
Es ist daher ratsam, vorab eine Regelung zu treffen, wie die Krankenversicherung und Sozialversicherung während des unbezahlten Urlaubs fortgeführt werden können, um etwaige Versorgungslücken zu vermeiden.
Wie wird unbezahlter Urlaub berechnet?
Die Berechnung des unbezahlten Urlaubs bezieht sich in der Regel auf die Zeit, in der die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer freigestellt wird.
Für diese Zeit entfallen sowohl der Anspruch auf Gehalt als auch auf andere geldwerte Leistungen wie Urlaubsgeld oder Sonderzahlungen.
Im Vergleich zu bezahltem Urlaub wird der Zeitraum des unbezahlten Urlaubs nicht auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch angerechnet. Auch für die Berechnung der Sozialversicherung und Krankenversicherung gilt: Bei einer längeren Phasen des unbezahlten Urlaubs pausieren die Pflichtversicherungen. Es sei denn, es wurden spezielle Vereinbarung getroffen, die eine Weiterführung ermöglicht.
Auswirkungen auf die Sozial- und Krankenversicherung
Während eines unbezahlten Urlaubs, der länger als einen Monat dauert, können die Beiträge zur Sozialversicherung und Krankenversicherung aussetzen, da in dieser Zeit kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen erzielt wird.
Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer muss in diesem Fall selbst für den Krankenversicherungsschutz sorgen, entweder durch freiwillige Beiträge oder durch eine private Krankenversicherung.
Auch die Beiträge zur Rentenversicherung werden für den Zeitraum des unbezahlten Urlaubs in der Regel nicht gezahlt, was sich langfristig auf die Rentenansprüche auswirken kann.