Das Kurzarbeitergeld (Kug) ist eine von vielen Möglichkeiten, die Betriebe in der Corona-Krise finanziell entlasten soll. Als erfahrener HR-Dienstleister unterstützen wir Sie bei dem veränderten Abrechnungsprozess Ihrer Mitarbeiter*innen und nehmen Ihnen die komplizierten Steuerungen ab. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die Sie sicher durch die Corona-Zeit bringt.
Allgemeine Informationen zum Thema Kug:
Kug kann vom Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden, wenn aus bestimmten Gründen die betriebsübliche Arbeitszeit erheblich gekürzt wird. Es ist dazu bestimmt, dem Betrieb den Erhalt seiner Arbeitsplätze zu ermöglichen und den Lohnausfall zu ersetzen.
In der Corona-Krise hat das Bundeskabinett seit dem 1. März 2020 einige Anpassungen vorgenommen, um die Beantragung und Bewilligung zu erleichtern:
Diese Regelungen gelten vorerst bis zum 31. Dezember 2021, wenn der Betrieb spätestens im März 2021 erstmalig Kug erhalten hat
Erfahren Sie wie man Kug beantragen kann und was dabei zu beachten ist, auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schreibt zum erleichterten Kug:
Sie wissen noch nicht genau, ob Sie Bedarf haben oder welche Änderungen und Anpassungen in Ihrem Unternehmen notwendig sind? Lassen Sie uns darüber sprechen! Füllen Sie einfach nachstehendes Formular aus und geben Sie uns Ihren Wunschtermin an. Ein HR-Experte meldet sich zum gewünschten Termin bei Ihnen und bespricht mit Ihnen Ihren möglichen Bedarf – natürlich kostenlos und unverbindlich.
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