Das Wichtigste in Kürze:
- Die Pendlerpauschale ermöglicht es Arbeitnehmern, die Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte steuerlich abzusetzen.
- Für Entfernungen bis zu 20 Kilometer werden 0,30 € pro Kilometer und ab dem 21. Kilometer 0,38 € pro Kilometer angesetzt.
- Die Pauschale wird als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben.
Inhalt
Was ist die Pendlerpauschale?
Mit der Pendlerpauschale können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Fahrtkosten, die auf dem Weg vom eigenen Wohnort zur ersten Tätigkeitsstätte entstehen, von der Steuer absetzen. Die Pendlerpauschale gilt selbstverständlich auch für Azubis, Studentinnen und Studenten.
Die Pendlerpauschale, auch Entfernungspauschale genannt, ist ein Ausgleich für die anfallenden Fahrtkosten (Benzin, Kfz-Steuer, etc.). Sie wird in der Steuererklärung im Rahmen der Werbungskosten angegeben.
Für einen Arbeitsweg bis zu 20 Kilometer werden 0,30 € pro Kilometer angerechnet. Ab dem 21. Kilometer werden seit 2023 0,38 € pro Kilometer angerechnet.
Die Pendlerpauschale gilt für jede Distanz, allerdings nur für die einfache Strecke, sprich nur für den Hinweg.
Wie wird die Pendlerpauschale berechnet?
In den meisten Softwares wird die Pendlerpauschale automatisch berechnet. Normalerweise muss entweder die Adresse des Arbeitgebers und des eigenen Haushalts eingetragen werden und dazu die Anzahl an Arbeitstagen, die man vor Ort gearbeitet hat.
Der Rest passiert automatisch.
Falls das nicht der Fall ist, rechnen Sie wie folgt:
Bei einem Arbeitsweg bis 20 km:
Entfernung Arbeitgeber x 0,30 € x Anzahl der Arbeitstage vor Ort
Bei einem Arbeitsweg über 21 km:
Entfernung Arbeitgeber x 0,38 € x Anzahl der Arbeitstage vor Ort
Pendlerpauschale trotz Dienstwagen?
Wenn Sie Ihren Dienstwagen für Fahrten zwischen Ihrem Wohnort und Ihrer ersten Arbeitsstätte nutzen und dafür ein geldwerter Vorteil angesetzt wird, können Sie wie bei Fahrten mit dem eigenen Pkw die Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzen. Entscheiden Sie sich bei der Versteuerung der Fahrten statt für die 0,03 %-Regelung für die Einzelbewertung (0,002 %), können Sie diese Fahrten ebenfalls als Werbungskosten geltend machen, allerdings maximal für 180 Tage im Jahr.
Wenn Ihr Arbeitgeber den geldwerten Vorteil pauschal versteuert und die darauf entfallende Lohnsteuer übernimmt (erkennbar durch einen entsprechenden Eintrag auf der Lohnsteuerkarte), ist ein zusätzlicher Abzug der Entfernungspauschale als Werbungskosten nicht möglich.
Verkehrsmittel
Die Pauschale können alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Anspruch nehmen. Es spielt keine Rolle, ob für die Anreise der Bus, die Bahn oder gar das Rad genutzt wird.
Für Arbeitnehmerinnen und für Arbeitnehmer, die keine oder wenig Steuern zahlen und daher die Pendlerpauschale nicht in der Steuererklärung ansetzen können, gilt die Mobilitätsprämie. Kurzum: Die betroffenen Personen können Geld für ihre Fahrt-Kosten vom Staat bekommen.
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