Kernarbeitszeit

Zwei Männer und zwei Frauen gehen eine Treppe herunter. Im Hintergrund ist das rzh-Logo zu erkennen. Sie unterhalten sich über die Kernarbeitszeit.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Kernarbeitszeit ist der Zeitraum, in dem Arbeitnehmer am Arbeitsplatz anwesend und für den Arbeitgeber sowie ihre Teammitglieder erreichbar sein müssen.
  • Üblich sind die Zeiten von 9:00 bis 15:00 Uhr. Vor und nach dieser Zeit gibt es Eingleit- und Ausgleitzeiten, die je nach Unternehmensrichtlinien variieren können.
  • Teilzeitkräfte haben die gleiche Kernarbeitszeit wie Vollzeitkräfte, wenn sie an den gleich vielen Tagen arbeiten.
  • Besonders geeignet ist solch ein Modell für Unternehmen, in denen Mitarbeiter Aufgaben eigenverantwortlich erledigen können und nicht immer gleichzeitig arbeiten müssen.

Was ist die Kernarbeitszeit?

Die Kernarbeitszeit bezeichnet den Zeitraum, in dem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich am Arbeitsplatz anwesend sein müssen. Durch die Corona-Pandemie hat sich die Definition des Arbeitsplatzes jedoch grundlegend verändert.

Die Anwesenheitspflicht bezieht sich nun nicht mehr auf einen physischen Ort, sondern auf die Zeitspanne, in der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Arbeitgeber und ihre Teammitglieder erreichbar sein müssen.

Ziel dieses Modells ist es, eine gleichzeitige Verfügbarkeit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherzustellen. Dies ermöglicht regelmäßige Meetings und kurzfristige Besprechungen in einem von der Geschäftsführung festgelegtem Zeitrahmen.

Die verpflichtende Arbeitszeit wird im Arbeitsvertrag oder einer allgemeinen Anstellungsbedingung festgelegt. Durch die weit verbreitete Gleitzeit ist in vielen Unternehmen eine Zeit von 9:00 bis 15:00 üblich.

Die Phasen vor und nach der Zeit werden als Eingleit- bzw. Ausgleitzeit bezeichnet.

Die Eingleitzeit beginnt vor der Kernarbeitszeit. Hier haben sich 2 Stunden bewährt. Aufgrund der Flexibilisierung der Arbeitszeit tendieren viele Unternehmen aber auch zu einer breiteren Zeitspanne bei der Eingleitzeit.

Die Ausgleitzeit beginnt mit dem Ende der Arbeitszeit und orientiert sich an den Zutrittskontrollen eines Unternehmens. Gibt es keine vollautomatische Zutrittskontrolle, so endet die Ausgleitzeit in der Regel um 19 Uhr.

Gibt es eine individuelle Zutrittskontrolle, so müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eigentlich nur darauf achten, dass sie die gesetzlichen Pausenzeiten einhalten.

Teilzeit

Die Kernarbeitszeit bei Teilzeitmodellen hängt vom jeweiligen Modell ab. Arbeiten Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer an weniger Tagen die im Unternehmen übliche Arbeitszeit von beispielsweise 8 Stunden, gilt für sie die gleiche Kernarbeitszeit wie für Vollzeitbeschäftigte.

Bei Modellen, in denen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer kürzer pro Tag arbeiten, etwa, weil sie mittags Verpflichtungen haben, gelten die Regelungen aus dem Arbeitsvertrag oder speziellen Anstellungsbedingungen für Teilzeitkräfte.

In den meisten Unternehmen gilt die Gleitzeitregelung für Teilzeitkräfte ebenso wie für Vollzeitkräfte. Dementsprechend ist der Beginn der Kernarbeitszeit hier auch festgelegt. Da das Ende der Kernarbeitszeit die Anzahl der Stunden von Teilzeitkräften übersteigt, gibt es häufig kein offizielles Ende der Kernarbeitszeit.

Welche Unternehmen sollten eine Kernarbeitszeit anbieten?

Eine Kernarbeitszeit funktioniert nur in Unternehmen, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht zur gleichen Zeit arbeiten müssen, sondern zumindest einen Teil ihrer Aufgaben eigenverantwortlich erledigen können.

Im Normalfall eignen sich hierfür alle Tätigkeiten, die im Büro ausgeübt werden. In der Baubranche hingegen arbeiten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer häufig gemeinsam an einem Projekt und sind auf die Zusammenarbeit angewiesen. In diesem Fall würde es keinen Sinn ergeben, da die Arbeit erst beginnen könnte, wenn die letzte Person eingetroffen ist.

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Mitarbeiterin sucht Kontakt via iPhone. Im Hintergrund Glaskasten