Das Wichtigste in Kürze:
- Der Urlaubsantrag muss den Namen des Mitarbeiters, den gewünschten Urlaubszeitraum, das Datum der Antragstellung (bei schriftlichen Anträgen), und die Unterschrift enthalten.
- Es gibt keine gesetzliche Frist für die Antragstellung.
- Der Urlaub darf erst nach Genehmigung angetreten werden.
- Ein Urlaubsantrag kann nur aus triftigen Gründen abgelehnt werden, wie dringende betriebliche Bedürfnisse.
Inhalt
- Darf ich einfach so in den Urlaub gehen?
- Welche Informationen müssen in einem Urlaubsantrag stehen?
- Fristen
- Darf ich in den Urlaub gehen, bevor ich die Genehmigung erhalten habe
- Kann ein bereits eingereichter und genehmigter Urlaubsantrag wieder zurückgezogen werden?
- Darf der Antrag abgelehnt werden?
Darf ich einfach so in den Urlaub gehen?
Um in den Urlaub gehen zu dürfen, muss vorher ein Urlaubsantrag gestellt und genehmigt werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Antragstellung mündlich oder schriftlich erfolgt. In den meisten Unternehmen werden Urlaubsanträge jedoch schriftlich als Formular oder digital eingereicht.
Welche Informationen müssen in einem Urlaubsantrag stehen?
In den Urlaubsantrag gehören der Name der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters sowie die Angabe des Zeitpunktes, in welchem Zeitraum der Urlaub durchgeführt werden soll. Bei einem Urlaubsformular auf Papier muss darüber hinaus das Datum der Antragsstellung und die Unterschrift der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers enthalten sein. Einfacher gehen Urlaubsanträge digital über Zeiterfassungssysteme.
Fristen
Laut Bundesurlaubsgesetz gibt es keine Frist für die Antragsstellung. Dieser kann ganz spontan erfolgen, wenn es sich um einen einzelnen Tag handelt. Für einen mehrwöchigen Urlaub sollte der Urlaubsantrag jedoch so früh wie möglich gestellt werden, da je nach Abteilung die Personalplanung nicht außer Acht gelassen werden darf.
Außerdem gibt es Branchen, in denen der gewünschte Urlaub bereits am Ende eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden muss. Dies ist zum Beispiel in der Pflege häufig der Fall.
Darf ich in den Urlaub gehen, bevor ich die Genehmigung erhalten habe?
Nein, ohne Genehmigung darf man seinen Urlaub nicht antreten. Dabei ist wie bei der Antragsstellung unerheblich, wie die Genehmigung erfolgt. Sie darf mündlich oder schriftlich erfolgen.
Kann ein bereits eingereichter und genehmigter Urlaubsantrag wieder zurückgezogen werden?
Ein bereits eingereichter und genehmigter Urlaubsantrag ist bindend und kann in der Regel nicht von einer einzelnen Partei zurückgezogen werden. Das gilt für den Arbeitgeber aber auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Eine Ausnahme gibt es jedoch. Wenn beispielsweise aufgrund vieler Krankheitsfällen der Weiterbetrieb gefährdet oder die Existenz des Unternehmens bedroht wäre.
Selbstverständlich ist es beiden Seiten erlaubt, einen bereits genehmigten Urlaubsantrag einvernehmlich wieder zurückzuziehen.
Darf der Antrag abgelehnt werden?
Ein Urlaubsantrag darf nur aus triftigem Grund abgelehnt werden. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es dringende betriebliche Gründe gibt oder weitere Kollegen und Kolleginnen aufgrund sozialer Gründe einen Vorrang genießen.
Hier sind beispielsweise Eltern mit ihren schulpflichtigen Kindern zu nennen. Bei dringenden betrieblichen Gründen darf der Arbeitgeber sogar für einen festgelegten Zeitraum eine Urlaubssperre aussprechen, zum Beispiel in der Vorweihnachtszeit im Einzelhandel.