Lohnfortzahlung

Eine Frau in einem beigem Blazer sitzt an einem weißen Tisch und arbeitet an einem Computer. Sie bereitet die Lohnfortzahlung für einen kranken Mitarbeiter vor. Im Hintergrund sitzt eine Frau in weißer Bluse und grauer Weste.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Arbeitnehmer in Deutschland haben grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
  • Der Arbeitgeber muss das volle Gehalt für maximal 42 Kalendertage (6 Wochen) im Krankheitsfall weiterzahlen.
  • Bei wiederholtem Krankheitsausfall derselben Erkrankung innerhalb von 12 Monaten wird die Gesamtdauer der Krankheitstage berücksichtigt.
  • Auch bei Urlaub, Kur, Reha oder Organtransplantation besteht in der Regel Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Was beschreibt die Lohnfortzahlung?

Die Lohnfortzahlung, auch Entgeltfortzahlung genannt, bedeutet, dass der Arbeitgeber das Gehalt oder den Lohn im Falle von Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit weiterhin zahlt.

Diese Regelung ist in § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) festgelegt und verpflichtet den Arbeitgeber, das volle Gehalt für maximal 42 Kalendertage bzw. 6 Wochen weiterzuzahlen.

Anspruch auf Lohnfortzahlung

Anspruch auf eine Lohnfortzahlung haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich in einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung befinden. Dazu gehören:

  • Angestellte in Voll- und Teilzeit,
  • Befristete Angestellte,
  • Auszubildende und Werkstudenten,
  • Minijobberinnen, Minijobber und geringfügig Beschäftigte,
  • Saisonarbeiter,

sofern sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen.

Dauer der Beschäftigung

Die Erwerbstätigen müssen mindestens 4 Wochen im jeweiligen Unternehmen angestellt sein. Sollten sie innerhalb der ersten 4 Wochen erkranken, haben sie demnach kein Anrecht auf die Lohnfortzahlung.

Arbeitsunfähigkeit

Die Krankheit muss eine Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen. Das bedeutet, dass die Krankheit oder die Verletzung eine Ausübung der beruflichen Tätigkeit unmöglich macht. Nur in diesem Fall kommt es zu einer Lohnfortzahlung.

Unverschuldete Arbeitsunfähigkeit

Außerdem muss der Arbeitgeber den Lohn nur fortzahlen, wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer unverschuldet erkranken oder sich verletzen. Geschieht eine Verletzung aus fahrlässigen oder vorsätzlichen Gründen, verfällt das Recht auf Lohnfortzahlung.

Das Recht auf Lohnfortzahlung besteht auch bei:

  • einer Organ- oder Gewebespende
  • Kur-, Reha- oder Rehabilitationsmaßnahmen
  • Stammzellenspende
  • Sterilisation oder Schwangerschaftsabbruch
  • Sportunfälle, sofern sie nicht fahrlässig oder vorsätzlich zustande kamen

Was passiert bei wiederholter Krankheit?

Bei einem erneuten Krankheitsausfall wegen derselben Erkrankung greift die sogenannte Zwölf-Monats-Frist. Dabei werden alle Krankheitstage, die innerhalb von 12 Monaten nach dem ersten Ausfall wegen der Krankheit auftreten, zusammengezählt.

Sobald die 42 Krankheitstage innerhalb der 12 Monate überschritten sind, ist der Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet, Lohnfortzahlungen zu leisten. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die Krankenkasse einen Teil des Gehalts in Form von Krankengeld.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf erneute Fortzahlung, wenn zwischen dem ersten Krankheitsausfall und einem weiteren Ausfall wegen derselben Erkrankung mindestens 6 Monate liegen.

Urlaub und Ende des Arbeitsverhältnisses

Erkrankt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter während des Urlaubs, muss der Arbeitgeber weiterhin Lohnfortzahlungen leisten. Zudem dürfen die durch ein ärztliches Attest bestätigten Krankheitstage gemäß § 9 des Bundesurlaubsgesetzes nicht als Urlaubstage angerechnet werden.

Endet das Arbeitsverhältnis, endet auch die Pflicht zur Lohnfortzahlung mit dem letzten Arbeitstag. Ab diesem Zeitpunkt ist der Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet, Lohnfortzahlungen zu leisten.

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