Minijob

Eine Frau begrüßt einen Mann im Anzug im Foyer. Der Mann hat Angaben zu seinem Minijob in der Hand.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung in Deutschland, bei der der Verdienst aktuell 538 Euro pro Monat nicht überschreiten darf.
  • Minijobber zahlen keine regulären Sozialversicherungsbeiträge, außer sie entscheiden sich freiwillig für die Rentenversicherung.
  • Minijobber sind nicht automatisch krankenversichert und müssen eigenständig für ihren Krankenversicherungsschutz sorgen.
  • Minijobs können auch im Homeoffice ausgeführt werden, sofern dies im Arbeitsvertrag vereinbart ist.

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine Form der geringfügigen Beschäftigung (§ SGB 8 IV) in Deutschland, bei der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer monatlich bis zu einem bestimmten Betrag verdienen dürfen, ohne vollständige Sozialversicherungsbeiträge leisten zu müssen.

Aktuell liegt diese Verdienstgrenze bei 538 Euro pro Monat.

Minijobs sind besonders attraktiv für Personen, die ein zusätzliches Einkommen erzielen möchten, ohne eine umfangreiche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Belastung zu erfahren. Diese Arbeitsverhältnisse sind durch ihre Einfachheit und Flexibilität geprägt und werden oft als Nebenjob oder Ergänzung zu einer Hauptbeschäftigung gewählt.

Merkmale und Vorteile von Minijobs

Minijobs bieten einige wesentliche Vorteile:

Beitragsstruktur: Minijobberinnen und Minijobber zahlen keine regulären Sozialversicherungsbeiträge, es sei denn, sie entscheiden sich freiwillig für eine Rentenversicherung. Arbeitgeber leisten Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, die einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge abdecken.

Einkommensgrenze: Der Verdienst darf 538 Euro im Monat nicht überschreiten. Andernfalls treten bis zu einer Verdienstgrenze die Regeln für einen Midijob in Kraft.

Steuerliche Behandlung: Der Arbeitgeber führt eine pauschale Steuer auf den Bruttolohn des Minijobbers ab. Das Gehalt wird brutto wie netto ausgezahlt, ohne weitere Steuerabzüge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Minijobs und Homeoffice

Mit der Zunahme von Homeoffice-Arbeitsplätzen stellt sich die Frage, wie Minijobs in diesem Kontext funktionieren.

Minijobs können sowohl in zentralen Büros als auch im Homeoffice ausgeführt werden, sofern dies im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Die Flexibilität, die Homeoffice bietet, kann besonders für Minijobberinnen und Minijobber von Vorteil sein, da sie Arbeit und andere Verpflichtungen besser koordinieren können.

Die grundlegenden Regelungen für Minijobs bleiben unverändert, unabhängig davon, ob die Arbeit vor Ort oder von zu Hause aus erledigt wird. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass die monatliche Verdienstgrenze eingehalten wird.

Ist man mit einem Minijob krankenversichert?

Die Krankenversicherung im Zusammenhang mit einem Minijob ist eine wichtige Frage.

Minijobber sind nicht automatisch krankenversichert, da sie nicht durch die sozialversicherungspflichtigen Beiträge abgedeckt sind.

Die Versicherungssituation gestaltet sich wie folgt:

Gesetzliche Krankenversicherung: Minijobberinnen und Minijobber, die nicht anderweitig durch eine hauptberufliche Tätigkeit oder durch eine Familienversicherung abgesichert sind, müssen selbst eine Krankenversicherung abschließen.

Ein Minijob allein reicht nicht aus, um den Krankenversicherungsschutz sicherzustellen.

Private Krankenversicherung: Eine private Krankenversicherung ist ebenfalls eine Option für Minijobberinnen und Minijobber, wenn sie sich dafür entscheiden oder wenn sie in einem privaten Versicherungsverhältnis stehen.

Familienversicherung: Falls Minijobberinnen und Minijobber über einen Familienangehörigen (zum Beispiel einen Ehepartner oder Elternteil) in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert sind, wird keine zusätzliche Krankenversicherung für den Minijob benötigt.

Es ist daher wichtig, dass Minijobberinnen und Minijobber ihre Krankenversicherung klären und sicherstellen, dass sie im Krankheitsfall abgesichert sind. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, die Krankenkasse oder einen Versicherungsberater zu kontaktieren.

Neugierig geworden?

Wir freuen uns darauf. Füllen Sie einfach das Formular aus – wir melden uns in kürzester Zeit bei Ihnen, um einen persönlichen Gesprächstermin zu vereinbaren
Mitarbeiterin sucht Kontakt via iPhone. Im Hintergrund Glaskasten