Bundesarbeitsgericht: Inflationsausgleich und Elternzeit – Diskriminierungsfalle bei Tarifleistungen

**Aktenzeichen:** 10 AZR 261/24

Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit einer wichtigen Frage zur Gleichbehandlung auseinandergesetzt: Darf ein tariflicher Inflationsausgleich Arbeitnehmer in Elternzeit ausschließen oder benachteiligen?

## Die zentrale Problematik

Das Urteil befasst sich mit der mittelbaren Diskriminierung von Arbeitnehmern, die sich in Elternzeit befinden. Im Kern geht es um die Frage, ob sogenannte „weitere Leistungszwecke“ – also zusätzliche Funktionen von Tarifleistungen – dazu führen können, dass bestimmte Arbeitnehmergruppen unangemessen benachteiligt werden.

## Praktische Relevanz für HR

**Für Personalverantwortliche ist entscheidend:**

– Tarifliche Inflationsausgleichszahlungen müssen auch für Arbeitnehmer in Elternzeit berücksichtigt werden
– Die bloße Tatsache der Abwesenheit darf nicht automatisch zum Ausschluss führen
– Eine Benachteiligung kann auch „mittelbar“ vorliegen – also ohne direkten Ausschluss

## Handlungsempfehlung

HR-Teams sollten ihre Tarifverträge kritisch prüfen und sicherstellen, dass Inflationsausgleichszahlungen nicht faktisch Elternzeitnehmende benachteiligen. Eine ausdrückliche Regelung schafft hier Rechtssicherheit.

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Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de

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Mitarbeiterin sucht Kontakt via iPhone. Im Hintergrund Glaskasten