Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Kriminaldienst des Bundes

Bundesweit neue Regeln für die Ausbildung von höheren Kriminalbeamten

Die Ausbildung für höhere Kriminalbeamte bei Bundesbehörden wird neu strukturiert. Eine aktualisierte Verordnung regelt ab Juni 2026, wie der Vorbereitungsdienst und die Prüfungen ablaufen sollen.

Was ändert sich konkret?

Die neue Verordnung zur Ausbildung und Prüfung für den höheren Kriminaldienst des Bundes (HKrimDVDV) tritt am 1. Juni 2026 in Kraft. Sie löst bisherige Regelungen ab und modernisiert die Anforderungen an angehende Kriminalbeamte im höheren Dienst. Die genauen Änderungen betreffen die Struktur des Vorbereitungsdienstes sowie die Prüfungsanforderungen.

Praktische Auswirkungen:

Bewerber und Bewerberinnen, die ab Juni 2026 ihren Vorbereitungsdienst bei Bundesbehörden (wie dem BKA) antreten möchten, müssen sich auf die neuen Ausbildungsstandards einstellen. Auch bereits beschäftigte Beamte könnten von Übergangsregelungen betroffen sein. Für Arbeitgeber im höheren Kriminaldienst des Bundes gelten neue Richtlinien bei der Personalentwicklung und Nachwuchsförderung.

Gültig ab: 1. Juni 2026

Foto von Norbert Braun auf Unsplash

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