Das Urteil 3 AZR 84/25 des Bundesarbeitsgerichts behandelt die Themen Hinterbliebenenversorgung und Versorgungsausgleich – beides sind zentrale arbeitsrechtliche Aspekte der Altersversorgung und Betriebsrente.

**Relevanz: RELEVANT**

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## Hinterbliebenenversorgung im Versorgungsausgleich: BAG konkretisiert Ansprüche

Das Bundesarbeitsgericht hat sich in der Entscheidung 3 AZR 84/25 mit der Ausgestaltung von Hinterbliebenenleistungen im Kontext des Versorgungsausgleichs befasst – ein Thema von großer Bedeutung für die Betriebsrentenpraxis.

**Kernfrage des Verfahrens**

Der Fall betrifft die Frage, wie Ansprüche auf Hinterbliebenenversorgung beim Versorgungsausgleich zu behandeln sind. Dieser Ausgleich spielt eine zentrale Rolle bei der Aufteilung von Versorgungsanrechten im Rahmen von Ehescheidungen.

**Praktische Relevanz für HR**

Für HR-Fachleute und Betriebsrentner ist diese Entscheidung relevant, weil sie Klarheit schafft zu:

– Der Anrechnung von Hinterbliebenenleistungen beim Versorgungsausgleich
– Der Berechnung von Ausgleichsansprüchen
– Den sich ergebenden Konsequenzen für Betriebsrentner und ihre Hinterbliebenen

**Handlungsempfehlungen**

Arbeitgeber sollten ihre Versorgungsordnungen und die Kommunikation zu Hinterbliebenenleistungen überprüfen, um sicherzustellen, dass die Auswirkungen des Versorgungsausgleichs korrekt umgesetzt werden.

Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de

Foto: Sasun Bughdaryan / Unsplash

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Mitarbeiterin sucht Kontakt via iPhone. Im Hintergrund Glaskasten