Bundesarbeitsgericht: Betriebsvereinbarung ohne ordnungsgemäßen Betriebsratsbeschluss unwirksam

**Aktenzeichen:** 1 AZR 150/24

Das Bundesarbeitsgericht hat sich in diesem Urteil mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Betriebsvereinbarung gültig ist, wenn der erforderliche Betriebsratsbeschluss fehlt oder nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist.

## Kernaussage für die Praxis

Eine Betriebsvereinbarung ist formell unwirksam, wenn der Betriebsrat diese nicht durch ordnungsgemäßen Beschluss gemäß Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) autorisiert hat. Das formale Verfahren zur Beschlussfassung ist nicht optional – es ist Gültigkeitsvoraussetzung.

## Was HR-Fachleute beachten sollten

**Vor Abschluss einer Betriebsvereinbarung ist sicherzustellen:**

– Der Betriebsrat fasst einen dokumentierten Beschluss mit erforderlicher Mehrheit (mindestens Hälfte der Betriebsratsmitglieder)
– Die Beschlussfassung erfolgt gemäß der Geschäftsordnung des Betriebsrats
– Sitzungsprotokolle dokumentieren Beschlussfassung und Abstimmungsergebnis
– Nur ordnungsgemäß beschlossene Vereinbarungen werden unterzeichnet

**Folgen bei Verfahrensmängeln:** Eine fehlende oder fehlerhafte Beschlussfassung kann zur Anfechtung der gesamten Betriebsvereinbarung führen – unabhängig vom Inhalt.

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Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de

Foto: Markus Winkler / Unsplash

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Mitarbeiterin sucht Kontakt via iPhone. Im Hintergrund Glaskasten