Bundesarbeitsgericht klärt Zinsanspruch bei Rechtsirrtum

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in der Entscheidung 8 AZR 76/25 mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein Arbeitnehmer Zinsen auf rückständige Zahlungen beanspruchen kann, wenn ein Rechtsirrtum vorlag.

**Relevanz für die Praxis**

Diese Entscheidung ist für HR-Fachleute und Arbeitgeber von großer Bedeutung, da sie klärt, unter welchen Bedingungen Zinsforderungen durch Arbeitnehmer begründet sind. Ein Rechtsirrtum des Arbeitgebers schützt nicht automatisch vor Zinsansprüchen.

**Kernaussage**

Das BAG verdeutlicht, dass bei der Berechnung von Zinsansprüchen der gute Glaube des Arbeitgebers nicht pauschal herangezogen werden kann. Vielmehr müssen die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden. Ein bloßer Rechtsirrtum – etwa bei der Auslegung von Tarifverträgen oder Gesetzen – rechtfertigt nicht ohne Weiteres die Vermeidung von Zinszahlungen.

**Praktische Konsequenz**

Arbeitgeber sollten bei Zahlungsverpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern vorsichtig agieren und im Zweifelsfall rechtliche Beratung einholen. Fehlerhafte Auslegungen können teuer werden – mit Zinsen auf den geschuldeten Betrag.

Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de

Foto: Sasun Bughdaryan / Unsplash

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