BAG-Urteil: Lohnerhöhung nur für Beschäftigte mit Neuvertrag?

BAG verbietet unterschiedliche Lohnerhöhungen für Alt- und Neuverträge

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klargemacht: Arbeitgeber dürfen nicht willkürlich nur Mitarbeiter mit neuen Verträgen besser bezahlen als solche mit älteren Verträgen. Eine solche Differenzierung verstößt gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.

Der konkrete Fall: Ein Unternehmen erhöhte die Löhne von Arbeitnehmern mit Neuverträgen, gewährte diese Erhöhung aber einer langjährigen Arbeitnehmerin mit Alt-Vertrag nicht. Das BAG entschied, dass dies unzulässig ist – es sei denn, es gibt objektive, sachliche Gründe für die unterschiedliche Behandlung.

Praktische Auswirkungen:

  • Arbeitgeber müssen nachvollziehbare Gründe haben, wenn sie Lohnerhöhungen unterschiedlich handhaben
  • Bloße Vertragsalter ist kein rechtfertigender Grund
  • Betroffene Mitarbeiter können Lohnausgleich fordern, wenn sie benachteiligt wurden
  • Unternehmen sollten ihre Lohnpolitik überprüfen und dokumentieren

Hintergrund: Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist im Arbeitsrecht verankert – wer gleiche Arbeit leistet oder sich in einer vergleichbaren Situation befindet, muss grundsätzlich auch gleich behandelt werden.

Gültig ab: Mit der BAG-Entscheidung sofort bindend

Foto von Mathieu Stern auf Unsplash

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Mitarbeiterin sucht Kontakt via iPhone. Im Hintergrund Glaskasten