Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026

Pfändungsfreibeträge 2026: Neue Grenzen treten in Kraft

Die Pfändungsfreigrenzen für 2026 wurden neu festgesetzt. Diese bestimmen, welche Teile des Einkommens von Arbeitnehmern vor Pfändung geschützt sind – ein wichtiger Schutz für Schuldner im Arbeitsalltag.

Was ändert sich konkret?

Die Pfändungsfreigrenzen werden regelmäßig angepasst, um mit der wirtschaftlichen Entwicklung Schritt zu halten. Die neuen Werte gelten ab dem 1. Juli 2026. Damit sollen Arbeitnehmer weiterhin ihre Grundversorgung sichern können, auch wenn Gläubiger einen Teil ihres Lohns pfänden dürfen.

Die genauen neuen Freibeträge wurden per Bekanntmachung des Bundesministeriums am 19. März 2026 veröffentlicht. Sie ersetzen die Regelungen aus 2025.

Praktische Auswirkungen

Arbeitnehmer, deren Lohn gepfändet wird, erhalten dadurch einen erhöhten Schutz. Arbeitgeber müssen die neuen Grenzen bei der Lohnpfändung beachten und dürfen nur den pfändbaren Anteil einbehalten. Die Anpassung erfolgt typischerweise um wenige Prozentpunkte.

Gültig ab: 1. Juli 2026

Foto von h hc auf Unsplash

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Mitarbeiterin sucht Kontakt via iPhone. Im Hintergrund Glaskasten