Inflationsausgleichsprämie in der Altersteilzeit – BAG klärt Anspruchsvoraussetzungen

**Bundesarbeitsgericht 9 AZR 193/25**

Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer in Altersteilzeit Anspruch auf eine Inflationsausgleichsprämie haben.

## Die Relevanz für die Praxis

Die Entscheidung betrifft eine wichtige Schnittmenge aus Tarifrecht und Alterssicherung. Viele Unternehmen haben während der Inflationskrise 2022/2023 Sonderzahlungen zur Inflationskompensation eingeführt. Für HR-Fachleute stellt sich die Frage: Müssen auch Arbeitnehmer in Altersteilzeitregelungen von solchen Prämien profitieren?

## Was HR-Fachleute wissen sollten

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist relevant für:

– **Tarifbindung und deren Reichweite** auf Arbeitnehmer in besonderen Beschäftigungsverhältnissen
– **Gleichbehandlung von Altersteilzeitarbeitern** gegenüber Vollzeitbeschäftigten
– **Auslegung von Prämiensystemen** hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit

HR-Abteilungen sollten ihre bestehenden Regelungen zu Inflationsausgleichsprämien überprüfen und sicherstellen, dass keine unzulässigen Diskriminierungen entstehen.

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Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de

Foto: Towfiqu barbhuiya / Unsplash

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