eAU – Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Eine Frau in grauem Blazer sitzt vor einem PC. Der PC ist auf einem weißen Tisch. Die Frau ruft gerade die eAU ab.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Seit dem 1. Januar 2022 müssen alle Vertragsärzte, -zahnärzte und -krankenhäuser die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) digital an die Krankenkasse übermitteln.
  • Ab dem 1. Januar 2023 erhält der Arbeitgeber die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung automatisch von der Krankenkasse.
  • Die Daten werden über die Telematikinfrastruktur verschlüsselt und sicher an die Krankenkasse übertragen.
  • Eine eAU darf im Krankenhaus nur im Rahmen des Entlassungsmanagements ausgestellt werden und gilt maximal 7 Tage nach Entlassung.

Was ist die eAU?

Die eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) wird digital an die Krankenkasse übermittelt. Seit dem 1. Januar 2022 sind alle Vertragsärzte, -zahnärzte und -krankenhäuser verpflichtet, dieses Verfahren anzuwenden.

Ab dem 1. Januar 2023 erhält der Arbeitgeber die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zusätzlich automatisch von der Krankenkasse, wodurch bürokratischer Aufwand entfällt und der Einsatz papierbasierter Bescheinigungen erheblich reduziert wird.

Datenübermittlung an Krankenkasse

Die Datenübermittlung erfolgt über die Telematikinfrastruktur. Dabei werden die Daten vom Moment des Verlassens der Arztpraxis bis zur Ankunft bei der Krankenkasse verschlüsselt. Die Daten können nur von der Krankenkasse entschlüsselt und geöffnet werden.

Dieses Verfahren hat sich bewährt und gewährleistet die Sicherheit der sensiblen Patientendaten. Übrigens umfassen die übermittelten Daten nur jene Informationen, die auch auf der herkömmlichen papierbasierten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu finden sind.

Abrufen der eAU durch Arbeitgeber

Für den Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen Unternehmen systemgeprüfte Entgeltabrechnungsprogramme, die den „Datenaustausch eAU“ einsetzen können. Diesen Datenaustausch benötigen Programme, um die AU-Daten der Krankenkasse abrufen zu können.

Falls das Entgeltabrechnungsprogramm diese Funktion nicht unterstützt, können AU-Daten auch über eine Ausfüllhilfe abgerufen werden. Solche eine Ausfüllhilfe bietet beispielsweise das SV-Meldeportal an.

Informationspflicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Obwohl die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung automatisch vom Arzt an die Krankenkasse übermittelt wird und der Arbeitgeber die Krankmeldungen elektronisch abrufen kann, bleibt die Informationspflicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bestehen.

Sobald Angestellte erkranken, müssen sie ihren Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer der Krankmeldung informieren.

„Unverzüglich“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Meldung weiterhin „ohne schuldhaftes Zögern“ erfolgen muss, idealerweise noch vor Arbeitsbeginn.

eAU im Krankenhaus

Bei einer Arbeitsunfähigkeit im Krankenhaus gibt es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einiges zu beachten.

So dürfen Ärztinnen und Ärzte in Krankenhaus-Notfallambulanzen keine eAU ausstellen. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung darf ausschließlich im Rahmen des Entlassungsmanagements ausgestellt werden und gilt maximal 7 Tage nach der Entlassung.

Werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ein Krankenhaus überwiesen, müssen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von einer niedergelassenen Ärztin oder einem niedergelassenen Arzt ausgestellt werden.

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