Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Die dritte Stufe hat begonnen
Diverses Team diskutiert an einem Tisch mit Laptop und Notizen über Fachkräfteeinwanderungsgesetz

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Datum

Die letzte Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, kurz FachKrEG, ist in Kraft getreten. Damit wurde die EU-Richtlinie umgesetzt, wonach die Fachkräfteeinwanderung auf 3 Säulen beruhen soll: der Fachkräftesäule, der Erfahrungssäule und der Potenzialsäule.

Ein kurzer Rückblick

Die Fachkräftesäule

Der erste Schritt des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes begann am 18. November 2023 mit der Einführung der „Blauen Karte EU“. In diesem Schritt wurden die Gehaltsschwellen von 58.400 € auf 43.800 € abgesenkt. Für Berufsanfänger sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Engpassberufen galt sogar nur noch eine Gehaltsgrenze von 39.682,80 €.

Um den Kreis der potenziellen neuen Arbeitskräfte weiter zu erweitern, wurde auch die Liste der Engpassberufe um acht Berufsgruppen ergänzt. Dazu gehören unter anderem Führungskräfte aus den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologie, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Kinderbetreuung und im Gesundheitswesen sowie Erziehungskräfte im schulischen und außerschulischen Bereich.

Die Erfahrungssäule

Ab März 2024 trat die zweite Stufe des FachKrEGs in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen umfassen die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Qualifizierungsmaßnahmen von 18 auf 24 Monate.

Zudem wurde die Anerkennungspatenschaft eingeführt, die es Fachkräften ermöglicht, eine qualifizierte Beschäftigung aufzunehmen, während das Anerkennungsverfahren für den Aufenthaltstitel noch läuft.

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Qualifikationsanalyse: Fachkräfte können nun einen sechsmonatigen Aufenthaltstitel erhalten, um prüfen zu lassen, ob ihre im Heimatland erworbenen Qualifikationen den Anforderungen des deutschen Arbeitsmarktes entsprechen.

Die Potenzialsäule

Seit dem 1. Juni ist die Potenzialsäule in Kraft. Ab sofort dürfen daher alle Personen nach Deutschland einwandern, die mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen staatlich anerkannten Hochschulabschluss aus ihrem Heimatland haben.

Zusätzlich können sich Talente auch für die Chancenkarten bewerben. Für die Chancenkarte kommen Personen infrage, die bisher weder zwei Jahre Berufserfahrung noch einen staatlich anerkannten Berufsabschluss haben. Die Chancenkarte wird nach einem Punktesystem vergeben und ist ein Jahr gültig. Punkte erhält man beispielsweise für gute Deutsch- und Englischkenntnisse, nachweisbare Berufserfahrung oder einen Bezug zu Deutschland.

Inhaber der Chancenkarte dürfen einer Beschäftigung von bis zu 20 Wochenstunden nachgehen. So können sie potenziellen Arbeitgebern ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen. Sollte aus einer Probearbeit ein reguläres Arbeitsverhältnis entstehen, kann die Chancenkarte um bis zu zwei Jahre verlängert werden.

Außerdem werden die Kontingente im Rahmen der Westbalkanregelung von 25.000 auf 50.000 Personen erhöht.

Das könnte Sie auch interessieren: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Die erste Phase ist gestartet

Das Recruiting

Wir hatten es bereits in einem früheren Blog-Beitrag thematisiert: Für Unternehmen, die händeringend nach Arbeitskräften suchen, ist es unerlässlich, Stellenanzeigen auch auf Englisch zu veröffentlichen. Und natürlich muss auch sichergestellt werden, dass die Anzeigen auf Plattformen zu finden sind, die im Ausland besucht werden.

Hier bieten sich Stepstone und Indeed an, sind aber insbesondere für kleinere Unternehmen eine teure Alternative.

Die Bundesagentur für Arbeit bietet hingegen ein spezielles Portal für ausländische Arbeits- und Fachkräfte an und unterstützt Unternehmen dabei, Stellenanzeigen verständlich und ansprechend zu gestalten. Aufgrund ihrer Erfahrung mit ausländischen Fachkräften ist die Agentur für Arbeit als Beratungsstelle nicht zu unterschätzen.

Fazit

Die letzte Säule des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes bietet Unternehmen weitere Chancen, ausländische Arbeitskräfte zu gewinnen. Künftig werden immer mehr Unternehmen auf diese Möglichkeiten angewiesen sein, daher gilt es, keine Zeit zu verlieren.

Ob es direkt die Stellenanzeigen auf Englisch sein müssen oder, ob nicht zunächst ein Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit ausreichend ist, muss jedes Unternehmen für sich selbst entscheiden.

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