Investitionssofortprogramm Deutschland: Steuerliche Entlastungen für Unternehmen ab 2025

Das Bundesfinanzministerium hat Details zum beschlossenen Investitionssofortprogramm Deutschland veröffentlicht, das umfassende steuerliche Entlastungen für Unternehmen vorsieht. Das bereits im Juli 2025 vom Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz tritt teilweise bereits zum 1. Juli 2025 in Kraft.
Kernpunkt des Programms sind degressive Abschreibungen von bis zu 30 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 angeschafft werden. Diese Maßnahme soll Investitionen schneller refinanzierbar machen und allen Unternehmen gleichermaßen zugutekommen.
Ab 2028 wird der Körperschaftsteuersatz schrittweise von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent gesenkt – jährlich um einen Prozentpunkt. Dadurch sinkt die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen bis 2032 von knapp 30 Prozent auf etwa 25 Prozent. Parallel wird der Thesaurierungssteuersatz für Personenunternehmen auf 25 Prozent reduziert.
Besondere Förderung erhält die E-Mobilität: Betriebliche Elektrofahrzeuge können mit 75 Prozent im ersten Jahr abgeschrieben werden. Die Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge steigt von 70.000 auf 100.000 Euro.
Die Forschungszulage wird durch eine Erhöhung des Bemessungsgrundlagenhöchstbetrags von 10 auf 12 Millionen Euro gestärkt. Zusätzlich werden förderfähige Aufwendungen auf Gemeinkosten ausgeweitet.
Laut BMF sollen diese Maßnahmen Deutschland wieder auf Wachstumskurs bringen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken. Die Regelungen sind Teil eines umfassenderen Reformpakets der Bundesregierung.
Quelle: Bundesfinanzministerium, BMF-Monatsbericht August 2025

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Mitarbeiterin sucht Kontakt via iPhone. Im Hintergrund Glaskasten