Seit dem 1. August 2025 gilt laut BMAS ein erhöhtes Mindeststundenentgelt für das Maler- und Lackiererhandwerk. Die Zwölfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen setzt das neue Entgelt auf 15,55 Euro brutto pro Stunde fest.
Ab dem 1. Juli 2026 steigt es weiter auf 16,13 Euro brutto pro Stunde. Diese Regelung betrifft alle Unternehmen der Branche und ist Teil der fortlaufenden Anpassungen branchenspezifischer Mindestlöhne.
(Quelle: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/gesetze-und-gesetzesvorhaben.html)