Zum 1. Juni 2025 treten umfangreiche Änderungen im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Kraft, um die gestiegenen Kosten für Anwaltschaft und Justiz abzubilden. Anlass ist das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025), das am 31. Januar 2025 vom Bundestag beschlossen wurde und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist.
Hintergrund
Die letzte RVG-Anpassung datiert vom 1. Januar 2021. Der seit Juni 2024 vorliegende Entwurf konnte erst Ende Januar 2025 verabschiedet werden. Der Bundesrat stimmte zu – daraufhin wurde das Gesetz veröffentlicht.
Zentrale Änderungen ab 1. Juni 2025:
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Wertgebühren steigen im Durchschnitt um 6 %,
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Betragsrahmen- und Festgebühren (z. B. im Sozialrecht, Straf- und Bußgeldverfahren) werden um 9 % erhöht.
Diese Anpassungen sollen die steigenden Betriebskosten abfedern und eine angemessene Entlohnung sicherstellen.
Übergangsregelung und Geltungsbereich
Die neuen Gebühren gelten für alle Mandate, die ab dem 1. Juni 2025 erteilt werden. Es gibt keine Rückwirkung auf bereits laufende Mandate vor diesem Datum