Bonuszahlung

Fünf Mitarbeiter, zwei Männer und drei Frauen, sitzen an einem weißen Tisch. Der Mann im Vordergrund bedient den Laptop. Er berechnet seine Bonuszahlung.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Bonuszahlung ist eine variable Gehaltszahlung, die zusätzlich zum regulären Gehalt für das Erreichen bestimmter Unternehmensziele oder besondere individuelle Leistungen ausgezahlt wird.
  • Es gibt verschiedene Arten, darunter Leistungsprämien, Zielboni, Gewinnbeteiligungen und das Weihnachtsgeld.
  • Bonuszahlungen sind in der Regel steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Was ist eine Bonuszahlung?

Prinzipiell ist eine Bonuszahlung eine variable Gehaltszahlung an Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, die bei Erreichen bestimmter Unternehmensziele oder bei besonderen individuellen Leistungen ausgezahlt wird.

Sie wird in der Regel einmalig pro Jahr ausgezahlt und ist vom regulären Gehalt zu unterscheiden, da sie als Zusatzleistung anzusehen ist.

Arten von Bonuszahlungen

Leistungsprämie: Die Leistungsprämie wird bei besonderen individuellen Leistungen der Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter ausgezahlt. Sie ist nicht zu verwechseln mit dem Zielbonus.

Zielbonus: Ein Bonus wird ausgezahlt, sofern festgelegte Ziele erreicht werden. Der Zielbonus kann für einzelne Personen, Abteilungen oder Unternehmen festgelegt werden.

Gewinnbeteiligung: Ein festgelegter prozentualer Anteil des Unternehmensgewinns wird an die Belegschaft ausgeschüttet.

Weihnachtsgeld: Das Weihnachtsgeld ist wohl eine der bekanntesten Bonuszahlungen. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Sonderzahlung am Ende des Jahres für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Treueprämie: Langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekommen diese Prämie ausgezahlt. In der Regel geht sie einher mit Jubiläen und erhöht sich mit längerer Betriebszugehörigkeit.

Unternehmensbeteiligung: Eine Unternehmensbeteiligung in Form von ESOP oder VSOP ist ein beliebtes Mittel bei Start-ups.

Wie genau diese Unternehmensbeteiligung funktioniert, erfahren Sie in unserem Blog-Beitrag: Employee Ownership – ESOP, VSOP, Kapitalbeteiligungen und Lush

Ist eine Bonuszahlung steuerfrei?

In der Regel sind Bonuszahlungen steuer- und sozialversicherungspflichtig. Je nachdem wie hoch der Bonus ausfällt und wie sich dadurch das gesamte steuerpflichtige Einkommen entwickelt, können Bonuszahlungen daher im Sande verlaufen.

Aus diesem Grund wurde in § 37b EStG eine Art Kompromiss gefunden, die Pauschalversteuerung. Dadurch können betriebliche Zuwendungen und Geschenke, die nicht in Geld bestehen, pauschal mit 30 % versteuert werden.

Darüber hinaus gibt es immer wieder Bonuszahlungen, die aufgrund wirtschaftlicher und gesetzlicher Umstände steuerfrei sind. Zuletzt war dies beispielsweise der Fall bei der Inflationsausgleichsprämie.

Dürfen Rentnerinnen und Rentner Bonuszahlungen erhalten?

Hierbei muss zwischen Beispielen wie der Energiepreispauschale, die als Bonuszahlung an Rentnerinnen und Rentner ohne Antrag überwiesen wurde, und einem Vorstoß von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck unterschieden werden.

Um einen Anreiz für Rentnerinnen und Rentner zu schaffen, im Rentenalter weiterzuarbeiten, plant der Wirtschaftsminister, ihnen einen Bonus von maximal 9.285 Euro pro Jahr zukommen zu lassen. Bislang müssen Rentnerinnen und Rentner, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, keine Beiträge mehr in die Rentenversicherung zahlen, während Arbeitgeber diese weiterhin abführen müssen.

Robert Habecks Vorschlag zielt darauf ab, dass diese Rentenversicherungsbeiträge von 10,6 % des Bruttoeinkommens nicht mehr an die Rentenkasse abgeführt werden. Stattdessen sollen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diesen Betrag direkt erhalten. Die Zahlungen sollen bei 9.285 Euro pro Jahr gedeckelt werden.

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Mitarbeiterin sucht Kontakt via iPhone. Im Hintergrund Glaskasten