Kündigungsfrist

Zwei Männer und zwei Frauen gehen eine Holztreppe hinunter und unterhalten sich über die Kündigungsfrist. Im Hintergrund ist das Logo des RZH vereinzelt zu erkennen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Laut § 622 BGB beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
  • Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer verkürzten Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
  • Abweichend von den gesetzlichen Vorgaben können im Arbeitsvertrag oder durch Tarifverträge andere Kündigungsfristen vereinbart werden
  • Die Frist bietet beiden Parteien Zeit für organisatorische Anpassungen oder die Suche nach neuen Möglichkeiten.

Was ist eine Kündigungsfrist?

Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum, der zwischen der Erklärung der Kündigung und dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses liegt.

Diese Frist regelt, wie lange Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Arbeitgeber nach der Kündigung noch im Arbeitsverhältnis bleiben müssen, bevor es endgültig beendet wird. Die Kündigungsfrist dient dazu, beiden Parteien ausreichend Zeit zu geben, sich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorzubereiten und gegebenenfalls Ersatz zu organisieren oder neue Beschäftigung zu finden.

Die Kündigungsfrist ist für die ordentliche Kündigung relevant, für die außerordentliche Kündigung gelten diese nicht. Hier muss die Kündigung jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnisnahme der Tatsachen, die zur Kündigung führen, erklärt werden.

Gesetzliche Kündigungsfrist

Die gesetzliche Kündigungsfrist ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und greift, wenn im Arbeitsvertrag keine Frist oder die gesetzliche Kündigungsfrist genannt wird. Gemäß § 622 BGB beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für beide Parteien grundsätzlich vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist kann je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses verlängert werden.

Für Kündigungen auf Arbeitgeberseite bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die länger als zwei Jahre im Unternehmen beschäftigt sind, verlängert sich die Kündigungsfrist nach den gesetzlichen Vorgaben stufenweise auf bis zu sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats. Arbeitgeber können längere Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag oder durch Tarifverträge festlegen. Diese dürfen aber kürzer als die gesetzlichen Mindestfristen sein und nicht länger als die der Arbeitgeberseite.

Die Berechnung der Kündigungsfristen ist in §§ 187 ff. BGB geregelt. Demnach wird der Tag, an dem die Kündigung eingeht, nicht in die Berechnung der Frist einbezogen.

Kündigungsfrist während der Probezeit

Während der Probezeit, die in der Regel bis zu sechs Monate dauert, gelten besondere Kündigungsregeln. In dieser Zeit kann sowohl der Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, es sei denn, im Arbeitsvertrag oder durch Tarifvereinbarungen sind andere Fristen festgelegt.

Die verkürzte Frist während der Probezeit gibt beiden Parteien die Möglichkeit, sich bei Bedarf schneller von dem Arbeitsverhältnis zu trennen. Das ist besonders hilfreich, sollte sich herausstellen, dass die Zusammenarbeit nicht den Erwartungen entspricht.

Vertragliche und tarifliche Kündigungsfristen

Neben den gesetzlichen Regelungen können im Arbeitsvertrag oder durch Tarifverträge abweichende Kündigungsfristen vereinbart werden. Der Arbeitsvertrag kann spezifische Kündigungsfristen festlegen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.

Tarifverträge können ebenfalls abweichende Regelungen enthalten, die für bestimmte Branchen oder Berufsgruppen gelten. Diese sind dann für beide Parteien gemäß § 5 Tarifvertragsgesetz (TVG) verbindlich.

Auswirkungen

Die Kündigungsfrist hat mehrere Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis. Während der Kündigungsfrist bleibt das Arbeitsverhältnis weiterhin bestehen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Arbeitsleistung zu erbringen, während der Arbeitgeber weiterhin das Gehalt zahlen muss.

Die Frist gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Zeit, sich nach einer neuen Beschäftigung umzusehen, und dem Arbeitgeber gibt sie Zeit, einen Ersatz zu finden oder die Arbeitsaufgaben neu zu organisieren. In einigen Fällen kann eine Abfindung vereinbart werden, wenn eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewünscht ist, aber dies muss gesondert verhandelt werden.

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