Das Wichtigste in Kürze:
- Grundsätzlich sollen Arzttermine außerhalb der Arbeitszeit stattfinden, aber es gibt Ausnahmen, insbesondere für Schwangere und bei unumgänglichen Terminen wie z.B. Blutabnahmen am Morgen.
- Der Arbeitgeber darf eine Bescheinigung über den Arztbesuch verlangen.
- Bei Gleitzeitregelungen kann die ausgefallene Zeit nachgearbeitet oder mit Überstunden ausgeglichen werden.
- Wenn der Arbeitgeber den Arztbesuch genehmigt, werden auch Hin- und Rückweg zur Praxis als Arbeitszeit gewertet.
Inhalt
-
- Wann ist ein Arztbesuch während der Arbeitszeit erlaubt?
- Wann muss der Arbeitgeber einen Arzttermin erlauben
- Was mache ich, wenn ein Arztbesuch in die Arbeitszeit fällt?
- Darf der Arbeitgeber eine Bescheinigung über den Arztbesuch einfordern?
- Zählt der Besuch zur Arbeitszeit?
- Zählen der Hin- und Rückweg zur Praxis auch zur Arbeitszeit??
- Sammelt man Minusstunden, wenn man während der Arbeitszeit zum Arzt geht?
Wann ist ein Arztbesuch während der Arbeitszeit erlaubt?
Arzttermine sollen außerhalb der Arbeitszeit erfolgen. Doch es gibt Ausnahmen, bei denen der Arbeitgeber den Besuch während der Arbeitszeit ermöglichen muss.
Eine Ausnahme bilden beispielsweise Schwangere, ihnen muss der Arztbesuch für die erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen während der Arbeitszeit erlaubt werden.
Wann muss der Arbeitgeber einen Arzttermin erlauben?
Ist der Arztbesuch innerhalb der Arbeitszeit unumgänglich, muss der Arbeitgeber den Besuch erlauben. Die Blutabnahme, die meistens morgens auf nüchternen Magen erfolgen muss, ist hierfür ein Beispiel.
Auch wenn Ärzte außerhalb der Arbeitszeit keine Sprechstunde anbieten, muss der Arbeitgeber einen Besuch ermöglichen. Er kann nicht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verlangen, einen anderen Arzt aufzusuchen, um den Arztbesuch während der Arbeitszeit zu verhindern.
Was mache ich, wenn ein Arztbesuch in die Arbeitszeit fällt?
Wenn ein Arztbesuch in die Arbeitszeit fällt, dann sollte man umgehend seinen Arbeitgeber darüber informieren und es mit ihm absprechen.
Darf der Arbeitgeber eine Bescheinigung über den Arztbesuch einfordern?
Kann der Besuch bei einem Arzt nur innerhalb der Arbeitszeit stattfinden, darf der Arbeitgeber eine Bescheinigung über den Besuch einfordern. Die Bescheinigung können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Arzt ausstellen lassen. In diesem ärztlichen Attest wird bestätigt, in welchem Zeitraum sich der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin in der Praxis befunden hat.
Zählt der Besuch zur Arbeitszeit?
Haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter feste Arbeitszeiten, dann zählt der Besuch zur Arbeitszeit. Gibt es eine Gleitzeitregelung, können sie einen Arztbesuch normalerweise während eines Arbeitstages wahrnehmen und die ausgefallene Zeit nacharbeiten. Zudem ist die Nutzung von Überstunden eine gute Alternative, die ausgefallene Zeit während des Arztbesuches auszugleichen.
Zählen der Hin- und Rückweg zur Praxis auch zur Arbeitszeit?
Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin wegen einer medizinischen Behandlung beim Arzt freistellt, dann gehören auch Hin- und Rückweg zur Arbeitszeit. Hier darf allerhöchstens die maximale Zeit angesetzt werden, die man benötigen würde, wenn man mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren würde.
Sammelt man Minusstunden, wenn man während der Arbeitszeit zum Arzt geht?
Ist ein Arztbesuch notwendig und Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer haben die Fehlzeiten nicht selbst zu verantworten und bleiben nur für eine unerhebliche Zeit der Arbeit fern, sammeln sie nicht automatisch Minusstunden. Das ist in § 616 BGB geregelt.