Das Wichtigste in Kürze:
- Minusstunden entstehen, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weniger arbeiten, als laut Vertrag vorgesehen ist.
- Unverschuldete Minusstunden müssen meist nicht nachgearbeitet werden.
- Der Ausgleich erfolgt oft über flexible Arbeitszeitkonten, Gleitzeit oder individuelle Vereinbarungen.
- Bei Kündigung entscheidet die Ursache: verursachte können vom Gehalt abgezogen werden, unverschuldete meist nicht.
- Das Arbeitsrecht verlangt transparente Dokumentationen und angemessene Regeln zur Begrenzung und zum Ausgleich.
Inhalt
Was sind Minusstunden im Arbeitszeitkonto?
Minusstunden entstehen, wenn Beschäftigte weniger Stunden leisten, als vertraglich festgelegt ist.
Anders als Überstunden zeigen Minusstunden an, dass ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber noch Arbeitszeit „schuldet“. Sie müssen in der Regel zu einem späteren Zeitpunkt ausgeglichen werden.
Wann gelten Minusstunden als unverschuldet?
Sie gelten dann als unverschuldet, wenn die Verringerung der Arbeitszeit nicht in ihrer Verantwortung liegt. Typische Gründe sind:
• Anordnung von Kurzarbeit
• Technische Störungen ohne Verschulden (z. B. Serverausfall)
• Unvorhergesehene Schließung des Betriebs (z. B. Extremwetter)
In diesen Fällen kann der Zeitverlust oft nicht eingefordert werden und muss nicht zwingend ausgeglichen werden.
Wie sieht der Ausgleich aus?
Der Ausgleich erfolgt üblicherweise durch Mehrarbeit zu einem späteren Zeitpunkt. Methoden zum Ausgleich können sein:
• Flexible Arbeitszeitkonto-Modelle, bei denen die Stunden verrechnet werden
• Gleitzeitregelungen, die gezielte Aufarbeitung in ruhigeren Phasen erlaubt
• Sondervereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für individuelle Ausgleichsfristen
Wichtig: Betriebliche oder tarifliche Vereinbarungen können spezielle Ausgleichszeiträume festlegen.
Was passiert bei einer Kündigung?
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist die Frage, was mit den bestehenden Minusstunden passiert. Grundsätzlich gilt im Arbeitsrecht:
• Sind diese unverschuldet müssen sie meistens nicht ausgeglichen werden, wenn sie durch betriebliche Ursachen entstanden sind
• Bei verschuldeten Stunden, wie z. B. unentschuldigtes Fehlen können vom Arbeitgeber eingefordert werden
• In den meisten Fällen erfolgt eine Abrechnung über das Arbeitszeitkonto und die Minusstunden werden mit der letzten Gehaltsabrechnung ausgeglichen
Was regelt das Arbeitsrecht zu Minusstunden?
Das deutsche Arbeitsrecht schreibt vor, dass Stunden genau erfasst und transparent geführt werden müssen. Wichtige Punkte sind:
• Nachweis durch den Arbeitgeber (z. B. elektronische Zeiterfassung)
• Einvernehmliche Regelungen im Vertrag zur Höhe und zum Ausgleich
• Begrenzung, denn unverhältnismäßig hoher Zeitverlust kann als unangemessen gelten und rechtlich angefochten werden
Fehlen festgesetzte Regelungen, greifen allgemeine Grundsätze (§ 242 BGB).
Wie können Minusstunden vermieden werden?
Um Zeitverlust direkt zu minimieren, helfen folgende Methoden:
• Transparente Arbeitszeitkonten, bei denen Mitarbeitende ihren aktuellen Stand jederzeit einsehen können
• Regelmäßige Absprachen zwischen Arbeitnehmer und den zuständigen Vorgesetzten über die Arbeitszeitsalden
• Flexiblere Arbeitsmodelle (z. B. Vertrauensarbeitszeit), die auf feste Stundenvorgaben verzichten
• Kurzfristige Ausgleichsphasen bei unverschuldetem Zeitverlust
So bleibt es für Arbeitgeber sowie für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fair und flexibel.