Nachtarbeit

Zwei Männer, beide in hellblauem Hemd gekleidet, sitzen in jeweils einem Sessel und schauen auf ihre Laptops, die sie auf ihren Beinen abgelegt haben. Sie erkundigen sich über die Nachtarbeit.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Nachtarbeit ist laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit, in der Regel zwischen 23 Uhr und 6 Uhr, umfasst.
  • Eine Person gilt als Nachtarbeiter, wenn sie entweder in Wechselschicht oder an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr nachts arbeitet.
  • Vor der Aufnahme steht den Mitarbeitern eine Gesundheitsuntersuchung zu.
  • Nachtarbeit wird oft mit einem Zuschlag von 25 % bis 30 % des Bruttostundenlohns vergütet und ist grundsätzlich steuerfrei, wenn bestimmte Bedingungen nach § 3b EStG erfüllt sind.

Was ist Nachtarbeit?

Nachtarbeit beschreibt das Verrichten der Arbeit in der Nacht. Die Definition des Zeitraums, wann man arbeitsrechtlich von einer Nacht spricht, variiert. In Deutschland ist die Nachtarbeit genehmigungsfrei.

Definition nach Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Laut § 2 Abs. 3 ArbZG handelt es sich um Nachtarbeit, wenn eine Arbeit mehr als zwei Stunden der Nachtzeit in Anspruch nimmt.

Was gilt als Nachtzeit?

In der Regel gilt die Zeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr als Nachtzeit. Ausnahme bilden Bäckereien und Konditoreien, hier umfasst die Zeit zwischen 22 Uhr und 5 Uhr.

Wer gilt als Nachtarbeiterin bzw. Nachtarbeiter?

Wenn nächtliche Arbeit in Wechselschicht oder an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr verrichtet wird, gilt die Person als Nachtarbeiter.

Kann jede Mitarbeiterin oder jeder Mitarbeiter die Arbeit verrichten?

Ja, jede Mitarbeiterin bzw. jeder Mitarbeiter kann rein theoretisch Arbeit in der Nacht verrichten. Vorher steht ihnen jedoch eine Gesundheitsuntersuchung zu, deren Kosten der Arbeitgeber übernehmen muss. Der Betriebsarzt wird dann feststellen, ob die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter geeignet ist. Hat die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer bereits das 50. Lebensjahr überschritten, steht ihr bzw. ihm sogar jährlich eine Untersuchung zu.

Welche gesundheitlichen Risiken können durch Nachtarbeit entstehen?

Durch Arbeit in der Nacht wird der natürliche Biorhythmus aus dem Gleichgewicht gebracht. Das Risiko für die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer, an chronischen Krankheiten zu erkranken, ist dadurch erhöht.

Gibt es Personengruppen, die keine Nachtarbeit machen dürfen?

Ausgeschlossen von der Nachtarbeit sind Jugendliche sowie Schwangere und Stillende. Sie dürfen in der Regel nur zwischen 6 und 20 Uhr Arbeit verrichten. Und natürlich die Personen, bei denen durch den Betriebsarzt eine Untauglichkeit festgestellt wurde.

Können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder in den Tagdienst wechseln?

Sollte die Gesundheit einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters gefährdet sein, wird eine Nachtdienstuntauglichkeit festgestellt. In diesem Fall muss die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter in den Tagesdienst verschoben werden. Eine personenbedingte Kündigung darf nicht erfolgen.

Wie wird vergütet?

Für die Verrichtung von Arbeit in der Nacht erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meistens einen Zuschlag, den sogenannten Nachtzuschlag. Dieser liegt zwischen 25 % und 30 % des Bruttostundenlohns. Zudem wäre der Ausgleich durch freie Arbeitstage möglich.

Steuerliche Regelungen

Nachtarbeit ist grundsätzlich steuerfrei. Es gibt jedoch verschiedene Bedingungen, die als Voraussetzung für steuerfreie Zuschläge im § 3b EStG geregelt sind.

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Mitarbeiterin sucht Kontakt via iPhone. Im Hintergrund Glaskasten