Tipps & Tricks in P&I LOGA

DEÜV-Sofortmeldung

Ein Mann in hellblauem Hemd und eine Frau im roten Blazer sitzen an einem schwarzen Hochtisch. Zwischen ihnen steht ein Laptop. Sie unterhalten sich über die Auslagerung der Lohnabrechnung.

Zur Verbesserung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung wurde zum 1.1.2009 für Arbeitgeber bestimmter Wirtschaftsbereiche die Pflicht zur Abgabe einer Sofortmeldung eingeführt.

Diese kann über das Abrechnungssystem automatisiert versendet werden.

Hierfür muss bei dem betroffenen Personalfall auf der Maske „Sozialversicherung“ das Feld „Sofortmeldung“ mit „Ja“ bestückt werden.

Aufgrund dieser Steuerung prüft das System in regelmäßigen Abständen, ob es neue zu übertragende Meldungen gibt.

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Mitarbeiterin sucht Kontakt via iPhone. Im Hintergrund Glaskasten