Tipps & Tricks in P&I LOGA
DEÜV-Sofortmeldung

Zur Verbesserung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung wurde zum 1.1.2009 für Arbeitgeber bestimmter Wirtschaftsbereiche die Pflicht zur Abgabe einer Sofortmeldung eingeführt.
Diese kann über das Abrechnungssystem automatisiert versendet werden.
Hierfür muss bei dem betroffenen Personalfall auf der Maske „Sozialversicherung“ das Feld „Sofortmeldung“ mit „Ja“ bestückt werden.

Aufgrund dieser Steuerung prüft das System in regelmäßigen Abständen, ob es neue zu übertragende Meldungen gibt.
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