Tipps & Tricks in P&I LOGA

Gesonderte Meldung 57

Sofern die Deutsche Rentenversicherung eine gesonderte Meldung vor Rentenbeginn anfordert, oder das Familiengericht bei Scheidung einen Versorgungsausgleich durchführt, muss die entsprechende Meldung bei dem betroffenen Mitarbeiter auf der Maske „Sozialversicherung“ erfasst werden. 

Hierfür erfasst man historisch in dem Meldemonat das Feld „Gesonderte Meldung Grund 57“ auf dem Reiter „DEÜV“.

Liegt ein Rentenantrag des Mitarbeiters vor, ist das Literal „Rentenantrag 1“ auszuwählen.

Bei einem Versorgungsaugleich ist das Literal „Versorgungsausgleichsverfahren 1“ zu pflegen.

Mit dem Originalabrechnungslauf wird für den Personalfall die entsprechende DEÜV-Meldung versendet.

Achtung: Um eine mehrfache Meldung zu vermeiden, muss im Folgemonat der Meldungserzeugung das Feld gelöscht werden.

Erfassung im Meldemonat:

Die Erfassung im Meldemonat für die gesonderte Regelung 57 erfolgt unter dem Reiter DEÜV.

Erfassung im Folgemonat der Meldung:

Die Erfassung im Folgemonat für die gesonderte Regelung 57 erfolgt unter dem Reiter DEÜV.