Das Jahresende rückt näher, und damit gehen häufig Veränderungen einher – wie zum Beispiel die Preiserhöhung beim Deutschlandticket. Außerdem läuft bald die fast vergessene Inflationsausgleichsprämie aus und die Hans-Böckler-Stiftung hat aktuelle Daten zu befristeten Arbeitsverträgen veröffentlicht.
Inflationsausgleichsprämie
Die Inflationsrate ist vor wenigen Tagen erstmals seit langer Zeit europaweit auf unter 2 % gesunken – in Deutschland sogar auf 1,6 %. Noch vor etwa zwei Jahren lag sie fast bei 10 %. Damals stiegen die Preise für Benzin und Lebensmittel und von den Energiepreisen möchten wir hier gar nicht erst anfangen.
Kein Wunder also, dass viele Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Inflationsausgleichsprämie zahlten, um sie zu entlasten. Was dabei fast in Vergessenheit geraten ist: Diese Prämie kann noch bis Ende 2024 gewährt werden. Genauer gesagt, muss sie bis spätestens 31.12.2024 auf dem Konto der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingegangen sein, also bis zum Stichtag des Zuflussprinzips im Steuerrecht.
Insgesamt dürfen bis zu 3.000 € steuerfrei ausgezahlt werden. Falls Sie bisher nur einen Teil davon ausgeschüttet haben, können Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den verbleibenden Betrag bis Jahresende zukommen lassen – eine kleine (oder große) Überraschung, die die Zufriedenheit und Motivation im Team steigern wird.
Das Deutschlandticket
Das Deutschlandticket ist teurer geworden: Aus dem 49-Euro-Ticket wurde nun das 58-Euro-Ticket. Es etablierte sich schnell als einer der gefragtesten Benefits, denn Arbeitgeber konnten nicht nur die Kosten für den Arbeitsweg ihrer Mitarbeitenden übernehmen, sondern auch private Reisen abdecken. Besonders attraktiv war der Preis von 49 €, da er unter der steuerlichen Freigrenze von 50 € lag.
Auch wenn das neue Deutschlandticket nun mit 58 € über dieser Grenze liegt, bleibt die Kostenübernahme für Unternehmen weiterhin steuer- und abgabenfrei. Insofern besteht zunächst kein Handlungsbedarf. Allerdings sollten Unternehmen die Formulierungen ihrer Vereinbarungen zur Kostenübernahme noch einmal genauer ins Auge fassen.
Ist hier festgelegt, dass der Arbeitgeber genau 49 € des Tickets übernimmt, ist er arbeitsrechtlich auch weiterhin nur zu dieser Summe verpflichtet. Wurde jedoch vereinbart, dass die Kosten für das Deutschlandticket generell übernommen werden, gilt dies auch bei zukünftigen Preissteigerungen in voller Höhe.
Befristete Arbeitsverträge
Es wirkt widersprüchlich, dass viele Unternehmen den Fachkräftemangel beklagen, gleichzeitig aber vor allem junge Talente durch befristete Arbeitsverträge abschrecken. Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung hat hierzu neue Daten analysiert.
Laut dieser Zahlen erhält fast die Hälfte der Beschäftigten unter 25 Jahren nur einen befristeten Arbeitsvertrag. In der Altersgruppe der 25- bis 54-Jährigen sind es noch 35,1 % der Neubeschäftigten, und bei den 55- bis 64-Jährigen sinkt der Anteil auf 32,3 %. Interessanterweise nimmt der Anteil befristeter Verträge im Rentenalter wieder zu.
Für junge Talente vermitteln diese Zahlen den Eindruck, dass sie im Vergleich zu älteren Generationen als weniger kompetent oder verantwortungsvoll angesehen werden – und deshalb mit befristeten Verträgen auskommen müssen.
Diese offen gezeigte Skepsis gegenüber jungen Menschen dürfte nicht gerade dazu beitragen, Talente für das Unternehmen zu gewinnen. Ein sinnvoller Schritt bzw. eine Mindestanforderung an Unternehmen wäre, die Quote der Befristungen bei jungen Beschäftigten zumindest an die der anderen Altersgruppen anzugleichen.