Das Wichtigste in Kürze:
- Wer im Urlaub krank wird, kann sich mit Attest den Urlaubsanspruch erstatten lassen.
- Auch bei langer Krankheit bleibt der gesetzliche Urlaubsanspruch bis zu 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres bestehen.
- Die Verjährung beginnt nur, wenn der Arbeitgeber über den drohenden Verfall informiert hat.
- Der Urlaubsanspruch gilt auch ohne Lohnfortzahlung, zum Beispiel bei Krankengeld.
Inhalt
- Was ist der Urlaubsanspruch bei Krankheit?
- Was passiert bei andauernder Krankheit?
- Wann verfällt der Anspruch auf Urlaub nach Krankheit?
- Gibt es Urlaubsanspruch trotz Krankheit ohne Lohnfortzahlung?
- Wie funktioniert die Verjährung beim Urlaubsanspruch?
- Was sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten?
Was ist der Urlaubsanspruch bei Krankheit?
Werden Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer während ihres Urlaubs krank, zählt dies nicht als Urlaub. Die Voraussetzung ist jedoch, dass die Krankheit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird.
Der Anspruch bleibt dann erhalten, denn Urlaub dient der Erholung – und wer krank ist, kann sich nicht erholen.
Was passiert bei andauernder Krankheit
Ja, auch bei andauernder Krankheit kann der Anspruch grundsätzlich erhalten bleiben. Wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum – zum Beispiel mehrere Monate oder Jahre – krankgeschrieben sind, verfällt der Resturlaub nicht direkt.
Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in mehreren Urteilen bestätigt. Allerdings gibt es hier eine zeitliche Grenze: Nach 15 Monaten ab Ende des Urlaubsjahres verfällt der Anspruch, wenn der Urlaub bis dahin nicht genommen wurde.
Wann verfällt der Anspruch auf Urlaub nach Krankheit?
Der gesetzliche Mindesturlaub verfällt nicht am 31. Dezember, wenn jemand krank war. Die Frist richtet sich nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts und des EuGH:
Urlaubsansprüche verfallen erst nach 15 Monaten, gerechnet ab Ende des jeweiligen Urlaubsjahres.
Beispiel: Wer im Jahr 2023 krank war und seinen Urlaub nicht nehmen konnte, muss den Urlaub spätestens bis zum 31. März 2025 genommen haben – danach verfällt er.
Wichtig: Das gilt nur für den gesetzlichen Mindesturlaub. Zusätzliche Urlaubstage aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag können andere Regelungen haben.
Gibt es Urlaubsanspruch trotz Krankheit ohne Lohnfortzahlung?
Ja – denn auch wenn die Lohnfortzahlung nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit abgelaufen ist, besteht der Urlaubsanspruch weiter. Das gilt sogar dann, wenn der Arbeitnehmer Krankengeld von der Krankenkasse erhält oder ganz ohne Lohnfortzahlung ist. Der Urlaubsanspruch hängt nämlich nicht von der Bezahlung, sondern vom Fortbestand des Arbeitsverhältnisses ab.
Wie funktioniert die Verjährung beim Urlaubsanspruch?
Nach deutschem Recht gilt grundsätzlich eine Verjährungsfrist von 3 Jahren für Urlaubsansprüche. Diese Frist beginnt aber nicht automatisch, sondern erst, wenn der Arbeitgeber seiner Hinweispflicht nachgekommen ist.
Das heißt:
Der Arbeitgeber muss seinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen klar und rechtzeitig darauf hinweisen, dass der Urlaub verfällt, wenn er nicht genommen wird. Erst ab diesem Zeitpunkt beginnt die Verjährungsfrist zu laufen.
Für erkrankte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bedeutet das:
Solange keine Möglichkeit bestand, den Urlaub zu nehmen, verjährt dieser nicht, sondern bleibt bestehen – bis zur oben erwähnten 15-Monats-Grenze.
Was sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten?
Arbeitgeber sollten:
• Mitarbeitende aktiv über verbleibenden Urlaub informieren
• Darauf hinweisen, bis wann der Urlaub genommen werden muss
• Dokumentieren, dass die Hinweispflicht erfüllt wurde
Arbeitnehmer sollten:
• Bei Krankheit im Urlaub immer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen
• Im Fall langer Krankheit den Überblick über ihren Urlaubsanspruch behalten
• Frühzeitig mit dem Arbeitgeber klären, wann der Urlaub nachgeholt werden kann