Seit dem 18.11.2023 ist die erste Phase des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft getreten. Das FEG soll es ausländischen Fachkräften einfacher machen, in den Arbeitsmarkt Deutschlands zu migrieren und damit Deutschland als Land für Fachkräfte attraktiver machen. Durch die neuen Maßnahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes erhofft sich die Bundesregierung, dass die Lücke, die auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr wegdiskutiert werden kann, geschlossen wird.
Die erste Phase des FEG – Die Fachkräftesäule
Die weiteren Phasen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
Die To-dos für Unternehmen
Fazit
Die erste Phase des FEG – Die Fachkräftesäule
Im ersten Schritt wurden die Möglichkeiten zur Einwanderung mit der „Blauen Karte EU“ verbessert und erweitert. Früher war ein Mindestverdienst von 58.400 € brutto Voraussetzung für den Erhalt der „Blauen Karte EU“. Diese Grenze wurde für ausländische Fachkräfte seit dem 18.11.2023 auf 43.800 € brutto abgesenkt.
Für Berufsanfänger und Fachkräfte in Engpassberufen wurde die Gehaltsgrenze sogar auf 39.682,80 € brutto festgesetzt. Die Liste der Engpassberufe wurde um 8 Berufsgruppen erweitert. Bisher waren nur Bereiche wie Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Ingenieurwesen und Humanmedizin enthalten. Mit der ersten Phase des FEG wurden beispielsweise Bereiche wie Informations- und Kommunikationstechnologie für Führungskräfte, Kinderbetreuung, das Gesundheitswesen sowie Lehr- und Erziehungskräfte hinzugefügt. Da die Bundesagentur für Arbeit im Juni allerdings festgestellt hat, dass die Anzahl der Engpassberufe zunimmt, ist davon auszugehen, dass die Liste der Engpassberufe für ausländische Fachkräfte in den nächsten Phasen nochmals erweitert wird.
Zudem dürfen Inhaber der „Blauen Karte EU“, die in anderen Ländern ausgestellt wurde, sich bis zu 90 Tage ohne Visum in Deutschland aufhalten, um sich zu bewerben. Waren Fachkräfte bereits 12 Monate oder länger in anderen EU-Staaten mit der „Blauen Karte EU“ berufstätig, dürfen sie langfristig nach Deutschland ziehen, ohne ein Visum beantragen zu müssen.
Des Weiteren wird der Familiennachzug für Besitzer der „Blauen Karte EU“ ermöglicht. Für Berufskraftfahrerinnen und -fahrer wird die Prüfung, ob die Fahrerlaubnis den EU-/EWR-Standards entspricht, ausgesetzt.
Die weiteren Phasen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
Die Erfahrungssäule
Die zweite Phase, auch bekannt als Erfahrungssäule, startet im März 2024. Hier liegt der Fokus hauptsächlich darauf, Qualifikationen und Erfahrungen aus dem Heimatland höher zu gewichten, selbst wenn die berufliche Ausbildung nicht den Standards der EU entspricht. Die stärkere Gewichtung der Qualifikation gilt allerdings nur für nicht reglementierte Berufe.
Hartmuts Infopunkt
Reglementierte Berufe sind Berufe, deren Zugang und Ausübung an Rechts- und Verwaltungsvorschriften gebunden sind. Hierzu zählen beispielsweise medizinische und juristische Berufe, aber auch Lehrberufe an staatlichen Schulen.
Für die Aufnahme eines qualifizierten Berufs gibt es dennoch weitere Voraussetzungen, die neben der beruflichen Ausbildung erfüllt sein müssen:
- Die Ausbildung der Fachkraft muss im Herkunftsland anerkannt sein, mindestens 2 Jahre gedauert haben und darüber hinaus muss die Fachkraft 2 weitere Jahre Berufserfahrung vorweisen
- Es bedarf selbstverständlich eines Arbeitsvertrags oder eines konkreten Arbeitsangebots in Deutschland
Nicht erforderlich sind Deutschkenntnisse. Für Berufe aus dem Bereich IT gibt es eine weitere Sonderregelung, hier bedarf es keines formalen ausländischen Abschlusses.
Um eine Verzögerung des Arbeitsbeginns aufgrund des Anerkennungsverfahrens zu verhindern, können Unternehmen eine sogenannte Anerkennungspartnerschaft zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern schließen. Die Voraussetzungen für solch eine Partnerschaft sind:
- Der Beschäftigte wird sofort auf Fachkraft-Niveau bezahlt
- Der Arbeitgeber kann ggf. für Weiterbildungsmöglichkeiten sorgen
- Die Bundesagentur für Arbeit hat der Partnerschaft zugestimmt
- Die Fachkraft hat eine Aufenthaltserlaubnis von mind. einem Jahr mit der Option der Verlängerung auf 3 Jahre
- Das Anerkennungsverfahren wird in Deutschland sofort eingeleitet
Hartmuts 2. Infopunkt
Während des Anerkennungsverfahrens wird die berufliche Qualifikation ausländischer Fachkräfte geprüft und festgestellt, ob die Qualifikation einer deutschen Ausbildung gleichzusetzen ist.
Die Potenzialsäule
Die dritte Phase des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes tritt im Juni 2024 in Kraft und wird auch als Potenzialsäule bezeichnet.
Personen aus Nicht-EU-Staaten ohne formelle Anerkennung erhalten eine „Chancenkarte als Fachkraft mit Anerkennung“. Diese soll ihnen helfen, eine Erwerbstätigkeit zu finden oder die Möglichkeit einer Anerkennung zu erhalten.
Die Chancenkarte ist maximal 12 Monate gültig. Inhaber dürfen einer Nebenbeschäftigung von 20 Stunden pro Woche eingehen oder aber zur Probearbeit für maximal 2 Wochen nach Deutschland kommen.
Voraussetzungen hierfür sind:
- Berufserfahrung
- Deutschlandbezug
- Deutsch- und Englischkenntnisse
Die To-dos für Unternehmen
Viele Unternehmen in Deutschland veröffentlichen weiterhin ausschließlich Stellenanzeigen in deutscher Sprache. Jedoch verfügen Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern in der Regel wesentlich häufiger über Englischkenntnisse als über Deutschkenntnisse. Aus diesem Grund sind zweisprachige Stellenanzeigen ein Muss, wenn man von den Vorteilen des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes profitieren möchte.
Außerdem sollte kein Unternehmen davon ausgehen, dass das Fachkräfteeinwanderungsgesetz reibungslos funktioniert. Bürokratie wird in Deutschland schließlich großgeschrieben. Das FEG wird hier keine Ausnahme darstellen. Informieren Sie sich daher frühzeitig, welche bürokratischen Hürden auf Sie warten. Bestenfalls werden Sie positiv überrascht und die Hürden sind niedriger als Sie dachten, aber darauf wetten sollten Sie nicht.
Fazit
In den letzten Monaten wurde intensiv darüber diskutiert, ob das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ein bahnbrechender Erfolg wird oder lediglich ein Tropfen auf dem heißen Stein ist. Was davon zutrifft, wird die Zukunft zeigen. Unternehmen haben hierauf sowieso nur einen begrenzten Einfluss. Was Unternehmen allerdings tun können, ist schon heute alle erforderlichen Grundlagen zu schaffen, um den maximalen Nutzen aus dem FEG zu ziehen. Vielleicht wird es für ganz Deutschland kein riesiger Erfolg, aber für Ihr Unternehmen kann es bei der richtigen Vorbereitung zu einem Wettbewerbsvorteil werden.
Wir wünschen viel Erfolg bei der Umsetzung!
Falls Sie an weiteren gesetzlichen Änderungen und Neuerungen interessiert sind, melden Sie sich gerne zu unserem RZH Take-off 2024 (Jahreswechselseminar) an.
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