Arbeitszeugnis

Mitarbeiter steht vor Fernseher und hält Vortrag über das Arbeitszeugnis. Im Vordergrund sind zwei weitere Mitarbeiter zu sehen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nach § 630 BGB und § 109 GewO das Recht auf ein Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Es gibt zwei Hauptarten von Arbeitszeugnissen: das einfache Zeugnis, das nur die Dauer und Art der Beschäftigung dokumentiert, und das qualifizierte Zeugnis.
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben drei Jahre Zeit, um ein Arbeitszeugnis nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzufordern.
  • Arbeitszeugnisse müssen wohlwollend formuliert sein.

Was ist ein Arbeitszeugnis?

Um am Ende einer Beschäftigung einen Nachweis für die berufliche Qualifikation zu haben, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anrecht auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Laut § 630 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und nach § 109 GewO (Gewerbeordnung) haben alle Beschäftigten einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

Das Zeugnis muss wohlwollend sein und der Wahrheit entsprechen. Jedoch ist der Zeugnisanspruch eine Holschuld, sodass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich selber darum kümmern müssen.

Welche Arten von Arbeitszeugnissen gibt es?

Bei dem Arbeitszeugnis wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis unterschieden.

Das einfache beinhaltet lediglich die Angaben über die Dauer der Beschäftigung und die Art der ausgeführten Tätigkeit. Es dient somit eher als Beschäftigungsnachweis.

Beim qualifizierten Arbeitszeugnis sieht es anders aus. Es enthält zu diesen Angaben eine ausführliche Bewertung über die Arbeitsleistung, das Fachwissen und das Sozialverhalten.

Gibt es noch weitere Arten von Arbeitszeugnissen?

Ferner gibt es noch das Zwischenzeugnis, welches während einer Beschäftigung ausgestellt wird. Meist auf Wunsch des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin. Zudem werden Zwischenzeugnisse gerne nach Umstrukturierungen oder dem Wechsel des Aufgabenbereiches ausgestellt.

Am Ende einer Ausbildung wird ein Ausbildungszeugnis ausgestellt, in dem die erlernten Themen aufgelistet werden. Gleiches gilt für ein Praktikantenzeugnis sowie dem Werkstudentenzeugnis.

Haben Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ein Recht auf ein Arbeitszeugnis?

Bereits nach 6 Wochen Betriebszugehörigkeit hat ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. In den meisten Fällen wird vom Arbeitgeber automatisch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein qualifiziertes ausgestellt. Eine Pflicht für den Arbeitgeber gibt es jedoch nicht. Sollte nur ein einfaches Arbeitszeugnis ausgestellt worden sein, kann der Arbeitnehmer dennoch ein qualifiziertes erfragen.

Müssen Fristen eingehalten werden?

Normalerweise erstellt der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis zum letzten Arbeitstag der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters. Erhält der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin bei oder nach Beendigung nicht automatisch ein Arbeitszeugnis, hat man drei Jahre Zeit, dies beim ehemaligen Arbeitgeber einzufordern.

Für die Berechnung der Frist gilt das Jahresende, also der 31. Dezember. Man kann jedoch schon während der Kündigung das Thema Arbeitszeugnis ansprechen, vorausgesetzt es ist eine Eigenkündigung. Wurde man gekündigt, wendet man sich am besten drei bis vier Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses an die Personalabteilung.

Auch kann es vorkommen, dass ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin mit ihrem Zeugnis nicht einverstanden ist. Hier kann innerhalb von drei Wochen nach Erhalt eine Zeugnisberechtigungsklage eingereicht werden.

Wie formuliere ich ein Arbeitszeugnis?

Ein Arbeitszeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Im Laufe der Jahrzehnte hat sich jedoch eine Zeugnissprache in der Arbeitswelt etabliert, die je nach Formulierung eine unterschiedliche Bedeutung hat. Nur ein Wort kann da den entscheidenden Unterschied machen.

Was hat es mit den Geheimcodes auf sich?

Da ein Arbeitszeugnis wohlwollend und somit nicht schlechter als die Note befriedigend sein darf, haben sich in den Jahren etliche Formulierungen ergeben, die versteckte, oft negative Hinweise beinhalten. Die Geheimcodes dienen somit dazu, nicht direkt negative Formulierungen zu verwenden. Daher ist es immer ratsam, das eigene Zeugnis genau zu prüfen und sich im Zweifel rechtlichen Beistand zu holen.

Wie muss ein Zeugnis ausgestellt werden?

Das Zeugnis muss maschinell verfasst, auf Geschäftspapier ausgedruckt und mit originaler Unterschrift ausgestellt werden. Das Arbeitszeugnis muss vollständig sein und darf keine Fehler enthalten.

Vorlagen vereinfachen die Ausstellung des Arbeitszeugnisses

Einfacher geht es mit Vorlagen für Arbeitszeugnisse. Datenmanagementsysteme können hier Abhilfe schaffen und die Ausstellung von Arbeitszeugnissen effizienter gestalten. Das erspart nicht nur Zeit, sondern berücksichtigt auch die rechtlichen Rahmenbedingungen.

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Mitarbeiterin sucht Kontakt via iPhone. Im Hintergrund Glaskasten