Entgelttransparenzgesetz

Ein Mann in einem hellblauen Hemd und eine Frau in rotem Blazer stehen an einem Hochtisch und diskutieren über das Entgelttransparenzgesetz. In der Mitte der beiden steht ein Laptop.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Gesetz soll die Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen (Gender Pay Gap) verringern.
  • Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern haben das Recht, Informationen über die Kriterien und Verfahren zur Gehaltsfestlegung sowie die Gehälter von Kollegen des anderen Geschlechts einzuholen.
  • Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern sollen ihre Gehaltsstrukturen überprüfen, um die Entgeltgleichheit sicherzustellen.
  • Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssen regelmäßig Berichte zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit erstellen.

Was ist das Entgelttransparenzgesetz?

Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) wurde eingeführt, um mehr Transparenz in den Gehaltsstrukturen von Unternehmen zu schaffen. Besonders Frauen soll dadurch ein besserer Einblick in die Gehaltsunterschiede ermöglicht werden.

Das Ziel des Gesetzes ist es, den immer noch bestehenden Gender Pay Gap zu verringern und langfristig vollständig zu schließen.

Regelungen des Entgelttransparenzgesetzes

  1. Individueller Auskunftsanspruch: Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben das Recht zu erfahren, nach welchen Kriterien und Verfahren ihr Gehalt festgelegt wurde. Sie können auch erfragen, wie das Gehalt für eine vergleichbare Tätigkeit bestimmt wird und wie hoch es für Kolleginnen und Kollegen des anderen Geschlechts ausfällt.
  2. Betriebliche Prüfverfahren: Arbeitgeber in Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sollen ihre Gehaltsstrukturen überprüfen. So soll sichergestellt werden, dass die Entgeltgleichheit eingehalten wird. Diese Prüfungen fördern Transparenz und schaffen Vertrauen. Das wiederum fördert die Bindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und senkt die Fluktuation.
  3. Berichtspflicht zur Entgeltgleichheit: Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sind verpflichtet einen Lagebericht nach dem Handelsgesetzbuch zu erstellen. Zusätzlich müssen sie einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit verfassen.

Aufgaben des Betriebsrates

Der Betriebsrat ist dafür verantwortlich, die Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern im Betrieb durchzusetzen.

Deshalb sind Arbeitgeber nach den §§ 27 und 28 des Betriebsverfassungsgesetzes verpflichtet, dem Betriebsrat Listen aller Bruttolöhne und -gehälter zur Verfügung zu stellen. Diese Listen müssen so aufbereitet sein, dass der Betriebsrat im Rahmen seines Einsichtsrechts den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern korrekte Auskünfte erteilen kann.

Anwendung des Entgelttransparenzgesetzes

Wenn durch das Entgelttransparenzgesetz Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen festgestellt werden, bedeutet das nicht, dass diese Unterschiede sofort ausgeglichen werden müssen.

Ab dem Zeitpunkt einer Beschwerde oder einer Forderung nach Anpassung liegt es jedoch in der Verantwortung des Arbeitgebers nachzuweisen, dass die Gehaltsdifferenz nicht auf dem Geschlecht beruht.

Der Arbeitgeber muss hierfür sachliche Gründe darlegen, die klar belegen, dass der Unterschied auf fachlichen Qualifikationen oder erbrachten Leistungen basiert. Kann der Arbeitgeber diesen Nachweis nicht erbringen, ist er verpflichtet, das Gehalt anzugleichen.

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