Das Wichtigste in Kürze:
- Der Begriff „Lohnsteuerausgleich“ bezieht sich auf die Korrektur des Lohnsteuerabzugs durch den Arbeitgeber in der Lohnabrechnung für den Dezember. Früher wurde er oft als Synonym für die freiwillige Steuererklärung verwendet.
- Eine Einkommensteuererklärung muss von gesetzlich verpflichteten Personen bis spätestens 31. August des Folgejahres eingereicht werden.
- Beim Lohnsteuer-Jahresausgleich vergleicht der Arbeitgeber die Jahreslohnsteuer mit der Summe der monatlich abgeführten Lohnsteuer.
Inhalt
Was versteht man unter einem Lohnsteuerausgleich?
Früher wurde der Begriff „Lohnsteuerausgleich“ oft als Synonym für die freiwillige Steuererklärung verwendet. Heute spricht man hier allerdings allgemein von der Einkommensteuererklärung, unabhängig davon, ob sie freiwillig oder verpflichtend ist.
Der Begriff „Lohnsteuerausgleich“ existiert jedoch weiterhin und bezieht sich auf eine Korrektur des Lohnsteuerabzugs durch den Arbeitgeber. Diese Korrektur erfolgt in der Lohnabrechnung für den Dezember.
Frist für die Einkommensteuererklärung
Eine allgemeine Antwort auf die Frage nach den Fristen für die Abgabe einer Steuererklärung gibt es nicht, da sie von mehreren Faktoren abhängt.
Erst einmal ist wichtig, ob eine Person gesetzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. Außerdem spielt es eine Rolle, ob die Person einen Steuerberater hinzuzieht.
Wer gesetzlich verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, muss diese für das jeweilige Steuerjahr spätestens bis zum 31. August des Folgejahres einreichen. Sollte der 31. August in ein Wochenende fallen, verlängert sich die Frist auf den darauffolgenden Montag, sprich bis spätestens 2. September.
Wird ein Steuerberater benötigt, weil bestimmte Punkte zu komplex sind, verlängert sich die Frist um einige Monate. In diesem Fall kann die Steuererklärung bis zum 31. Mai des übernächsten Jahres eingereicht werden.
Personen, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, haben hingegen richtig viel Zeit. Sie können ihre Steuererklärung bis zu vier Jahre hinauszögern. Für das Jahr 2020 wäre die Abgabefrist demnach der 31. Dezember 2024.
Steuererklärung selber machen
Selbstverständlich darf jede Beschäftigte und jeder Beschäftigte, die oder der eine Steuererklärung abgeben kann, diese auch selbst erstellen. Es empfiehlt sich jedoch, dafür ein Steuerprogramm zu nutzen.
Das Steuerrecht ist komplex, und ohne Unterstützung kennt man möglicherweise nicht alle Pauschalen und Vorteile, die einem zustehen. Ein Steuerprogramm kann dabei helfen, diese automatisch zu berücksichtigen und das Maximum aus der Steuererklärung herauszuholen.
Als Software für eine Steuererklärung können wir WISO Steuer 2024, Smartsteuer und Steuerbot empfehlen.
Der Lohnsteuer-Jahresausgleich
Beim Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber wird die Jahreslohnsteuer mit der Summe der bereits abgeführten monatlichen Lohnsteuerbeträge verglichen.
Wenn die abgeführte monatliche Lohnsteuer insgesamt höher ist als die Jahreslohnsteuer, muss der Arbeitgeber die zu viel gezahlten Beträge erstatten. Sollte sich hingegen herausstellen, dass zu wenig Lohnsteuer einbehalten wurde, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, einen „negativen Lohnsteuer-Jahresausgleich“ vorzunehmen. Eine Nachforderung der fehlenden Beträge erfolgt in diesem Fall gegebenenfalls durch das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.
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