Das Wichtigste in Kürze:
- Provisionen sind leistungsabhängige Vergütungen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere im Vertrieb, für das Erreichen bestimmter Verkaufsziele oder die Vermittlung von Geschäften erhalten.
- Es gibt verschiedene Formen, wie die prozentuale, fixe, Staffel-, Abschluss- und Bestandsprovisionen.
- Sie sind im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt.
- Provisionen sind steuerpflichtig und werden als Teil des Einkommens behandelt.
Inhalt
Was sind Provisionen?
Provisionen sind eine Form der Vergütung, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter häufig im Vertrieb oder in Verkaufspositionen für die Erreichung bestimmter Verkaufsziele oder die Vermittlung von Geschäften erhalten.
Sie stellen einen leistungsabhängigen Bestandteil des Einkommens dar und sind oft zusätzlich zum Grundgehalt vorgesehen. Provisionen motivieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ihre Verkaufszahlen zu steigern und somit den Umsatz des Unternehmens zu erhöhen.
Provisionen können verschiedene Formen annehmen, darunter Prozentsätze des Verkaufswertes, feste Beträge pro Transaktion oder Boni, die an bestimmte Leistungskennzahlen gebunden sind.
Die Höhe der leistungsabhängigen Verwird in der Regel im Arbeitsvertrag oder in speziellen Provisionsvereinbarungen festgelegt.
Im Allgemeinen sind sie rechtlich im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. § 87 HGB regelt den Anspruch, die Höhe, die Fälligkeit sowie den Geltungsbereich.
Arten von Provisionen
Es gibt verschiedene Arten, die je nach Branche und Unternehmen variieren können:
- Prozentuale Provision: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten einen festgelegten Prozentsatz des Umsatzes, den sie generiert haben. Zum Beispiel könnte eine Verkäuferin oder ein Verkäufer 5 % des Verkaufswertes eines Produkts als Provision erhalten.
- Fixe Provision: Es wird eine feste Summe pro abgeschlossener Transaktion oder verkaufter Einheit vereinbart. Diese Art der Provision wird oft in Branchen verwendet, in denen der Verkaufswert nicht stark variiert.
- Staffelprovision: Eine gestaffelte Provision, bei der der Prozentsatz steigt, wenn bestimmte Verkaufsziele überschritten werden. Diese Methode motiviert zu höheren Verkaufszahlen.
- Abschlussprovisionen: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten bei Abschluss eines Vertrages eine leistungsabhängige Prämie.
- Bearbeitungsprovisionen: Diese Provision wird bei bestandenem Arbeitsaufwand oder einer erfolgreichen Erfüllung einer Arbeitsaufgabe ausgezahlt.
- Bestandsprovisionen: Hier geht es um eine fortlaufende Betreuung oder das Fortbestehen eines Vertrages.
- Folge- oder Einmalprovisionen
- Verlängerungsprovisionen: Die Provision erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wenn sie einen Vertrag mit Kunden verlängern.
Steuerliche Aspekte
Provisionen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Sie gelten als Teil des Einkommens und müssen entsprechend versteuert werden.
Die steuerliche Behandlung von Provisionen unterliegt den gleichen Regelungen wie andere Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit. In Deutschland werden die leistungsabhängigen Vergütungen zusammen mit dem Gehalt in der Lohnabrechnung aufgeführt und unterliegen der Einkommensteuer sowie den Sozialabgaben.
Umsatzsteuer
Provisionen sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig.
Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder freiberufliche Vertreter Provisionen für vermittelte Geschäfte oder Dienstleistungen erhalten, muss darauf die Umsatzsteuer berechnet und abgeführt werden, sofern die Empfängerin oder der Empfänger umsatzsteuerpflichtig ist.
Ein Beispiel: Eine Verkäuferin oder ein Verkäufer, die eine Provision für den Verkauf eines Produkts erhält, muss auf diese Provision Umsatzsteuer berechnen, wenn sie oder er selbst umsatzsteuerpflichtig ist.
Diese Umsatzsteuer wird dann zusammen mit der Provision an das Finanzamt abgeführt. Unternehmen können die gezahlte Umsatzsteuer in der Regel als Vorsteuer abziehen, sofern sie selbst zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Provisionen und steuerfreie Vergütungen
Es gibt bestimmte steuerfreie Vergütungen und Zusatzleistungen, die unter bestimmten Bedingungen steuerfrei sein können.
Provisionen zählen jedoch nicht zu diesen steuerfreien Leistungen. Demnach müssen sie versteuert werden. Es gelten die allgemeinen steuerlichen Vorschriften für Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit.
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