Wochenendzuschlag

Ein Mann in einem grauen Hoodie steht an einem schwarzen Hochtisch und erklärt zwei Frauen in schwarzen Blazern das Thema Wochenendzuschlag. Dieses ist auf einem Laptop in ihrer Mitte zu sehen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Wochenendzuschlag ist eine zusätzliche Zahlung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an Wochenenden, Feiertagen oder nachts arbeiten.
  • Arbeitgeber sind nicht gesetzlich verpflichtet, Wochenendzuschläge zu zahlen, es sei denn, diese sind im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung schriftlich festgelegt.
  • Der Zuschlag wird in der Regel auf Grundlage des Stundenlohns berechnet und folgt einem festgelegten Prozentsatz.
  • Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge, die auf der Lohnabrechnung ausgewiesen werden, sind unter gewissen Voraussetzungen steuerfrei.

Was ist ein Wochenendzuschlag?

Durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist das Arbeiten an Sonn- und Feiertagen verboten. In einigen Branchen gibt es jedoch Ausnahmen, um die Versorgung zu gewährleisten, beispielsweise in der Pflege. Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Wochenenden, Feiertagen oder nachts arbeiten, bezahlen Arbeitgeber meistens einen Wochenendzuschlag.

Gründe für den Zuschlag

Wochenendzuschläge werden gezahlt, um Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen für ihre Arbeit in Zeiten zu entschädigen, die normalerweise der Freizeit vorbehalten sind.

Wochenendzuschläge dienen als finanzieller Ausgleich für ungewöhnliche Arbeitszeiten. Sie sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren, auch an Wochenenden, Feiertagen oder in der Nacht zu arbeiten.

Welche Zuschläge fallen darunter?

Zu den Wochenendzuschlägen zählen Zuschläge für Samstagsarbeit, Sonntagsarbeit, Nachtarbeit und das Arbeiten an gesetzlichen Feiertagen.

Ist es Pflicht, einen Wochenendzuschlag zu zahlen?

Nein, Arbeitgeber sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Zuschläge zu zahlen, es sei denn, diese sind im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung schriftlich festgelegt.

Höhe der Wochenendzuschläge

Die Höhe der Wochenendzuschläge lässt sich nicht allgemein festlegen. Gesetzlich ist der Arbeitgeber lediglich verpflichtet, einen angemessenen Ausgleich zu gewähren, der entweder in Form eines Freizeitausgleichs oder eines Wochenendzuschlags erfolgen kann.

In Bereichen kritischer Infrastrukturen wie dem Gesundheitswesen oder der Sicherheitsbranche sind oft höhere Zuschläge üblich, um die kontinuierliche Besetzung sicherzustellen.

Berechnung des Wochenendzuschlags

Der Wochenendzuschlag wird in der Regel auf Grundlage des Stundenlohns berechnet und folgt einem festgelegten Prozentsatz, der in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen festgelegt ist.

Verdient man zum Beispiel 20 Euro pro Stunde und erhält einen Sonntagszuschlag von 25 Prozent, kommen zusätzlich 10 Euro pro Stunde hinzu.

Sind Wochenendzuschläge steuerfrei?

Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge, die zusammen mit dem Gehalt ausgezahlt und auf der Lohnabrechnung als Zuschläge ausgewiesen werden, sind steuerfrei. Dabei darf der Stundenlohn der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 50 Euro nicht überschreiten. Der Zuschlag darf darüber hinaus maximal 50 Prozent betragen.

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