Fahrtkosten Steuererklärung

Zwei Frauen in hellem Blazer stehen gemeinsam mit einem Mann im hellblauen Hemd an einem schwarzen Hochtisch. Sie betrachten das Thema: Fahrtkosten Steuererklärung.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Diese Pauschale dient der Abmilderung der täglichen Kosten für den Arbeitsweg zur ersten Tätigkeitsstätte.
  • Sie beträgt 0,30 € pro Kilometer bis 20 km und ab dem 21. Kilometer 0,38 € pro Kilometer.
  • Die Pauschale gilt nur für tatsächlich gearbeitete Tage und nur für den einfachen Arbeitsweg, also den Hinweg. Homeoffice-Tage sind ausgenommen.
  • Die Pauschale ist unabhängig vom genutzten Transportmittel anwendbar, allerdings liegt der Höchstbetrag bei 4.500 € pro Jahr.

Was ist die Fahrtkostenpauschale

Die Fahrtkostenpauschale, auch Pendlerpauschale genannt, ist ein Pauschbetrag, der die täglichen Kosten für den Arbeitsweg zur ersten Tätigkeitsstätte abmildern soll.

Bei einem einfachen Arbeitsweg von bis zu 20 Kilometern liegt der Pauschbetrag bei 0,30 € pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich dieser Betrag auf 0,38 € pro Kilometer. Die Fahrtkostenpauschale sinkt 2026 allerdings wieder auf 0,35 € pro Kilometer. Die Erhöhung war eine Reaktion auf die erhöhten Benzinpreise.

Logischerweise zählt die Fahrtkostenpauschale nur für die Arbeitstage, an denen auch tatsächlich gearbeitet wurde. Bei einer typischen 5-Tage-Woche sind das ca. 220 Tage pro Jahr. Homeoffice-Tage dürfen selbstverständlich ebenfalls nicht angesetzt werden, da man für diese Tage keinen Arbeitsweg zu bewältigen hat.

Der Pauschbetrag ist nur auf den einfachen Arbeitsweg anwendbar. Das heißt, dass nur der Hinweg bei der Berechnung der Fahrtkosten zählt.

Bei der Fahrtkostenpauschale spielt es keine Rolle, welches Transportmittel Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nutzen. Die Pauschale darf immer auf den einfachen Arbeitsweg angewendet werden. Der Höchstbetrag liegt jedoch bei 4.500 € pro Jahr. Jeder Betrag, der darüber liegt, wird in den Werbungskosten nicht weiter beachtet.

Fahrtkosten in der Steuererklärung eintragen

Ob die folgende Darstellung auf jede Steuererklärung zutrifft, können wir nicht pauschal sagen. Sie gilt jedoch definitiv für die Nutzung von Elster.

In Elster müssen Sie die Anlage N verwenden. Diese Anlage erfasst alle Einkünfte und Ausgaben aus nicht selbstständiger Arbeit, einschließlich der Fahrtkosten, die als Werbungskosten geltend gemacht werden müssen.

Berechnung der Fahrtkosten

Die Berechnung der Fahrtkosten ist im Prinzip sehr einfach. Die Rechenwege gelten immer nur für den einfachen Arbeitsweg:

Bei einer Betriebsstätte, die weniger als 20 Kilometer entfernt ist:

Anzahl Kilometer einfacher Arbeitsweg * Anzahl der Arbeitstage in Betriebsstätte * 0,30 €

Bei einer Betriebsstätte, die weiter als 20 Kilometer entfernt ist:

Anzahl Kilometer einfacher Arbeitsweg * Anzahl der Arbeitstage in Betriebstätte * 0,38 €

Das jeweilige Ergebnis fügen Sie, wie oben beschrieben, unter Anlage N bei den Werbungskosten ein.

Hinweis:

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