Arbeitszeitrechner

Zwei schwarzgekleidete Frauen stehen vor einem gläserenen Büro. Die Frau links hält ein iPad in der Hand. Beide Frauen nutzen den Arbeitszeitrechner.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Arbeitszeitrechner erfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit, indem Arbeitsbeginn, Pausenzeiten und Arbeitsende eingegeben werden.
  • Gemäß § 4 ArbZG sind Pausen von 30 Minuten bei Arbeitszeiten von mehr als 6 bis weniger als 9 Stunden Pflicht.
  • Ruhezeiten von mindestens 11 Stunden nach Ende des Arbeitstages sind gesetzlich ebenfalls vorgeschrieben (§ 5 ArbZG).
  • In einigen Branchen wie Pflege, Gaststätten und Verkehrsbetrieben können gesetzliche Ruhezeiten verkürzt oder angepasst werden.

Was ist ein Arbeitszeitrechner?

Ein Arbeitszeitrechner ermöglicht es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ihre tatsächlich geleistete Arbeitszeit genau zu erfassen. Dies ist besonders sinnvoll für Unternehmen, die noch keine Software zur digitalen Zeiterfassung nutzen, da eine Software die Arbeitszeit normalerweise automatisch berechnet.

Arbeitszeitrechner funktionieren sehr simpel: Man gibt den Arbeitsbeginn, die Pausenzeiten und das Arbeitsende ein, und der Rechner ermittelt automatisch die Brutto- und Nettoarbeitszeit.

Allerdings berücksichtigen viele Arbeitszeitrechner keine gesetzlichen Pausenregelungen. Daher ist es wichtig, die Pausen manuell einzugeben. Andernfalls wird die Bruttoarbeitszeit fälschlicherweise mit der Nettoarbeitszeit gleichgesetzt.

Einen Arbeitszeitrechner, der gesetzliche Pausen auch ohne Eintrag berücksichtigt, finden Sie hier:

Hier geht es zum Arbeitszeitrechner des Finanz-Tools

Gesetzliche Regelungen für Arbeitszeiten

Da wie vorab erwähnt in vielen Arbeitszeitrechnern keine gesetzlichen Regelungen zu Pausen- und Ruhezeiten hinterlegt sind, sollten einige wichtige gesetzliche Vorgaben bekannt sein.

Gemäß § 4 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 30 Minuten Pause machen, wenn sie länger als 6, aber weniger als 9 Stunden arbeiten.

Bei einer Arbeitszeit von über 9 Stunden ist eine Pause von 45 Minuten vorgeschrieben. Diese Pausenzeiten können in Abschnitte von jeweils 15 Minuten aufgeteilt werden. Es ist jedoch nicht erlaubt, länger als 6 Stunden ohne Pause zu arbeiten.

§ 5 des ArbZG regelt die Ruhezeiten. Nach Ende des Arbeitstages müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden einhalten. Arbeitgeber sind in der Regel verpflichtet, diese Ruhezeit zu berücksichtigen. Für diejenigen, die mithilfe eines Arbeitszeitrechners ihre Arbeitszeiten für eine Woche oder einen Monat planen möchten, ist dieser Hinweis jedoch trotzdem wichtig.

Für Einrichtungen zur Pflege, Behandlung und Betreuung von Personen, in Gaststätten, Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk, der Landwirtschaft und Einrichtungen zur Tierpflege kann die Ruhezeit um eine Stunde verkürzt werden.

Außerdem gibt es für Einrichtungen zur Pflege, Behandlung und Betreuung von Personen weitere Ausnahmen bzgl. der Rufbereitschaft, die in § 5 ArbZG Abs. 3 festgehalten sind.

Arbeitszeitbeginn und -ende

In der Regel beginnt die Arbeitszeit, sobald man die Betriebsstätte betritt und endet, wenn man diese wieder verlässt. Wer die Arbeitszeit genau erfassen möchte, sollte also sobald sie oder er durch die Tür geht, auf die Uhr schauen – rein beim Start, raus nach Ende.

Diese Regelung gilt vor allem für Unternehmen, die keine digitale Zeiterfassung nutzen. In Betrieben, die ein Zeiterfassungssystem verwenden, sind die Terminals meist direkt hinter der Eingangstür platziert, sodass die Arbeitszeit automatisch mit dem Betreten des Gebäudes erfasst wird.

Im Homeoffice ist der Beginn der Arbeitszeit nicht gesetzlich festgelegt. Das Äquivalent zum Betreten der Betriebsstätte könnte das Betreten des Homeoffice-Büros sein. Allerdings geht man hier wohl eher davon aus, dass die Arbeitszeit mit dem Einschalten des Computers oder dem Beginn der Arbeitstätigkeit startet.

Neugierig geworden?

Wir freuen uns darauf. Füllen Sie einfach das Formular aus – wir melden uns in kürzester Zeit bei Ihnen, um einen persönlichen Gesprächstermin zu vereinbaren
Mitarbeiterin sucht Kontakt via iPhone. Im Hintergrund Glaskasten