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Das Gleichbehandlungsgesetz
Das Gleichbehandlungsgesetz ist aufgrund eines aktuellen Falls in aller Munde.

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Im Fall, den das BAG untersucht hat, ging es um einen Rettungssanitäter aus Bayern, der bei einem Rettungsdienst als geringfügig Beschäftigter arbeitete und dabei einen Stundenlohn von 12 Euro erhielt. Im Gegensatz dazu erhielten festangestellte Rettungssanitäter, die dieselbe Arbeit verrichteten, einen Stundenlohn von 17 Euro. Der Rettungsdienst begründete den Gehaltsunterschied damit, dass er mit den hauptamtlichen Rettungsassistenten eine größere Planungssicherheit und weniger Planungsaufwand hatte. Außerdem müssten diese Rettungsassistenten auf Weisung zu bestimmten Diensten erscheinen. Dieses Argument akzeptierten die Richter nicht. Die haupt- und nebenamtlichen Rettungsassistenten seien gleich qualifiziert und übten dieselbe Tätigkeit aus. Der erhöhte Planungsaufwand, den der Rettungsdienst bei der Einsatzplanung der nebenamtlichen Rettungsassistenten behauptete, war kein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung. Somit ein klarer Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz.

Über 15 Millionen Teilzeitbeschäftigte in Deutschland

Im Jahr 2020 waren in Deutschland etwa 9 Millionen Frauen und 2,4 Millionen Männer in Teilzeit tätig. Im dritten Quartal 2022 gab es laut der Minijob-Zentrale etwa 6,7 Millionen Minijobs in Deutschland. Zudem gibt es mehr als 1 Million Menschen, die in einem Midijob beschäftigt sind, wie die Deutsche Rentenversicherung berichtet. Experten empfehlen Arbeitgebern, den Grundsatz der Lohngleichheit einzuhalten und nur sachliche Gründe für unterschiedliche Entlohnung zu verwenden. Dies kann viel Arbeit für Sie und Ihr Team bedeuten, insbesondere um vorhandene Lohnunterschiede zu beseitigen und den Ruf als fairer und attraktiver Arbeitgeber zu wahren.

Eine digitale Personaleinsatzplanung kann helfen

Es ist auch wichtig, den Planungsaufwand zu berücksichtigen, den der Rettungsdienst aus Bayern als Beispiel genannt hat. Eine digitale Lösung bietet eine Alternative zur analogen Bewältigung der Aufgaben, um das Leistungsvermögen und die Qualifikationen der freien Beschäftigten im Blick zu behalten. Gleichzeitig kann damit der Planungsaufwand für die Dienstplangestaltung reduziert und die Kommunikation für die Aktivierung von Springerpersonal bei Personalengpässen verbessert werden.Durch die Integration des Beschäftigungsverhältnisses in eine Datenbank können Arbeitszeiten erfasst, Abwesenheiten notiert und verbucht und Lohnabrechnungen durchgeführt werden. Digitale Lösungen ermöglichen es, diese Aufgaben erfolgreich zu delegieren, ohne ständig nachkontrollieren zu müssen, ob die Arbeiten korrekt und rechtssicher erledigt werden. Unser Entgeltabrechnungsdienst berücksichtigt dabei gesetzliche Änderungen und die Auswirkungen auf die Lohn- und Gehaltsabrechnungen automatisch.

Vorurteile gegenüber digitalen Lösungen

Einige Vorgesetzte haben Bedenken, wenn es um die Digitalisierung von Dienstleistungen geht, da sie einen Kontrollverlust befürchten. Sie denken, dass ihre einzigartigen Strukturen und Regeln nicht von einer Software-Lösung erfasst werden können. Allerdings ist es genau das, was unsere Personaleinsatzplanung auszeichnet. Einzelfallregelungen und unternehmensabhängige Arbeitszeitregelungen werden erfasst und auf Ihre Mitarbeiter*innen zugeschnitten. Ihre Arbeit wird dadurch zeitsparender und effizienter.

 

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