Arbeitsvertrag Minijob

Eine Frau sitzt vor dem PC. Im Hintergrund sieht man eine weitere Frau vor dem PC. Die Frau hält die Maus in der Hand und schaut sich das Thema Arbeitsvertrag Minijob an.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist keine Pflicht, aber empfehlenswert.
  • Minijobber sind nur in der Rentenversicherung pflichtversichert, können sich davon jedoch befreien lassen.
  • Die Kündigungsfristen für Minijobber entsprechen in der Regel den gesetzlichen Vorgaben.

Was ist ein Arbeitsvertrag für einen Minijob?

Ein Arbeitsvertrag für einen Minijob ist ein rechtsverbindliches Dokument, das die Bedingungen und Vereinbarungen zwischen einem Arbeitgeber und einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer für eine geringfügige Beschäftigung festlegt. Dabei wird zwischen einer kurzfristigen Beschäftigung (Arbeitseinsatz beschränkt sich auf 3 Monate oder maximal 70 Tagen innerhalb eines Kalenderjahres) und einer langfristigen geringfügigen Beschäftigung (538-Euro-Job) unterschieden.

Ein wesentlicher Punkt beim Minijob ist, dass der monatliche Verdienst die 538-Euro-Grenze nicht überschreiten darf. Der Mindestlohn in Höhe von 12,41 Euro pro Stunde ist dabei stets zu beachten. Grundsätzlich sind Minijobberinnen und Minijobber nur in der Rentenversicherung pflichtversichert, wobei sie einen reduzierten Beitrag zahlen oder sich auf Wunsch von dieser Pflicht befreien lassen können. In den anderen Sozialversicherungszweigen wie Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind Minijobber nicht versicherungspflichtig, sodass keine Beiträge abgeführt werden müssen.

Inhalte eines Minijob-Arbeitsvertrags

Da Minijobberinnen und Minijobber nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) als Teilzeitbeschäftigte gelten und somit die gleichen Rechte und Pflichten wie Vollzeitbeschäftigte haben, ist es ratsam, einen Arbeitsvertrag für Minijobber zu erstellen. Der Arbeitsvertrag für einen Minijob enthält in der Regel ähnliche Bestandteile wie ein normaler Arbeitsvertrag und regelt somit alle Bedingungen für das Arbeitsverhältnis.

Dazu gehören vor allem Angaben…

  • … zum Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer
  • … zur Laufzeit und Art der Tätigkeit
  • … zur Probezeit (falls vorhanden)
  • … zur Arbeitszeit
  • … zur Vergütung (Mindestlohn beachten) und Sonderzahlungen
  • … zur Befreiung der Rentenversicherungspflicht
  • … zu Urlaubsregelungen
  • … zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • … zu weiteren Beschäftigungen
  • … zur Verschwiegenheitspflicht
  • … und zu den Kündigungsfristen.

Diese Angaben sind besonders wichtig, können aber je nach Minijob und Arbeitgeber variieren und individuell angepasst werden.

Ist ein Arbeitsvertrag bei einem Minijob Pflicht?

Es gibt zwar keine gesetzliche Vorschrift, dass ein Arbeitsvertrag vorliegen muss, doch ist eine schriftliche Form dringend zu empfehlen. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag schafft Klarheit und schützt sowohl den Arbeitgeber als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Missverständnissen und rechtlichen Unsicherheiten. In diesem Vertrag werden alle wesentlichen Aspekte wie Arbeitszeit, Vergütung und Kündigungsfristen festgehalten, was besonders wichtig ist, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Zudem sind Arbeitgeber nach dem Nachweisgesetz dazu verpflichtet, Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern einen schriftlichen Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis auszuhändigen.

Muster und Vorlagen für Minijob-Arbeitsverträge

Viele Unternehmen nutzen Muster oder Vorlagen, um Arbeitsverträge für Minijobs zu erstellen. Diese Vorlagen können leicht an die spezifischen Anforderungen des Unternehmens und der jeweiligen Position angepasst werden. Ein Mustervertrag bietet den Vorteil, dass er rechtlich überprüft und auf dem neuesten Stand ist. So können Unternehmen sicherstellen, dass sie alle rechtlichen Vorgaben einhalten und keine wichtigen Klauseln vergessen.

Auf der Website der Minijob-Zentrale finden Sie eine umfangreiche Vorlage für einen Minijob-Arbeitsvertrag:

Kündigung eines Minijob-Arbeitsverhältnisses

Die Kündigung eines Minijobs muss im Arbeitsvertrag klar geregelt sein. Die Kündigungsfristen entsprechen in der Regel den gesetzlichen Vorgaben, also der gesetzlichen Kündigungsfrist von vier Wochen, meistens zum Ende oder zum 15. eines Kalendermonats. Bei Minijobs können diese jedoch auch individuell vereinbart werden. Ein gut strukturierter Arbeitsvertrag für einen Minijob sollte diese Regelungen klar definieren, um Missverständnisse zu vermeiden.

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