Das Wichtigste in Kürze:
- Ein Arbeitsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, der die Arbeitsleistung gegen Vergütung regelt.
- Er unterliegt den Bestimmungen der §§ 611–630 BGB.
- Befristete Arbeitsverträge können zeitlich oder zweckgebunden sein.
- Kündigungsfristen bei unbefristeten Arbeitsverträgen richten sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit gemäß § 622 BGB.
Inhalt
Was ist ein Arbeitsvertrag?
Ein Arbeitsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, bei dem sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichten, für den Arbeitgeber zu arbeiten, und der Arbeitgeber im Gegenzug eine Vergütung zahlt. Man spricht in diesem Fall auch von einem Austauschvertrag.
Der Arbeitsvertrag ist eine spezielle Form des Dienstvertrags und bildet die Grundlage des Arbeitsverhältnisses. Er unterliegt den Bestimmungen der §§ 611–630 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Vertragsfreiheit
Prinzipiell können Arbeitgeber und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer einen Vertrag frei verhandeln. Bei dem Arbeitsvertrag gibt es aber einige Einschränkungen, die beide Seiten beachten müssen.
- Abschlussfreiheit:
Unter gewissen Voraussetzungen kann der Betriebsrat die Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verhindern. Die Voraussetzungen finden Sie unter §§ 99 ff. BetrVG. Außerdem müssen Arbeitgeber natürlich auch Diskriminierungsverbote beachten, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz festgehalten sind.
- Formfreiheit:
Der Abschluss ist formfrei. Dennoch können Tarifverträge eine Schriftform vorschreiben. Bei einem Ausbildungsvertrag ist der Arbeitgeber zu einer unterzeichneten Niederschrift wesentlicher Vertragsbedingungen binnen Monatsfrist verpflichtet. Diese Niederschrift entfällt selbstverständlich, wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt.
- Inhaltsfreiheit
Ein Arbeitsvertrag muss gewisse gesetzliche Bedingungen erfüllen. Die Bedingungen sind in §§ 305 ff BGB beschrieben. Unter anderem fallen darunter die Vorschriften zum Arbeitsschutz.
Aufgrund der Voraussetzungen ist die Inhaltsfreiheit nur bedingt gegeben.
Befristete und unbefristete Arbeitsverträge
Befristete Arbeitsverträge
Arten
Es gibt drei Arten von befristeten Arbeitsverträgen. Ein Arbeitsvertrag kann für einen bestimmten Zeitraum, zum Beispiel ein Jahr, befristet sein. Er kann auch bis zu einem festgelegten Datum, wie etwa dem 31.08.2025, gelten.
Die dritte Möglichkeit ist eine zweckgebundene Befristung, bei der der Vertrag an einen bestimmten Zweck gekoppelt ist. Dieser Zweck kann zum Beispiel eine Vertretung während eines Urlaubs oder einer Krankheit sein, oder die Mitarbeit an einem bestimmten Projekt umfassen.
Arbeitsverträge der ersten beiden Varianten enden automatisch zum festgelegten Zeitpunkt. Hier sind keine Kündigung und keine Hinweise seitens des Arbeitgebers nötig. Bei einem zweckbezogenen Vertrag gibt es eine Auslauffrist von zwei Wochen. Diese Auslauffrist beginnt sobald der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer mitteilt, dass der Zweck erfüllt wurde.
Grund
Arbeitsverhältnisse dürfen sowohl mit Grund als auch ohne Grund befristet werden. Zumindest unter gewissen Voraussetzungen.
Gründe für ein befristetes Arbeitsverhältnis sind beispielsweise:
- Ein Arbeitsverhältnis auf Probe
- Vertretung für andere Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer
- Eine zeitlich befristete Projektarbeit
- Kurzfristiger übermäßiger Arbeitsanfall
- Dringende Eilaufträge
- Der ausdrückliche, freie Wunsch der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers
Eine sachgrundlose Befristung ist nur bei einer Neueinstellung möglich, wenn die betroffene Arbeitnehmerin oder der betroffene Arbeitnehmer zuvor noch kein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber hatte.
Die maximale Dauer einer solchen Befristung beträgt zwei Jahre und kann höchstens dreimal verlängert werden, vorausgesetzt, die Verlängerung erfolgt vor Ablauf des aktuellen Vertrags, erfolgt schriftlich, und es wird lediglich die Laufzeit verlängert, ohne Änderungen an den übrigen Vertragsbedingungen vorzunehmen.
Werden die Vertragsbedingungen geändert, führt dies bei einer erneuten sachgrundlosen Befristung automatisch zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.
Kündigungsfrist bei befristeten Arbeitsverträgen
Man könnte meinen, dass es bei einem befristeten Arbeitsvertrag keine Kündigungsfristen braucht, da der Vertrag ohnehin nur für eine bestimmte Zeit gilt.
Diese Annahme kann jedoch problematisch sein. Wenn keine Kündigungsfristen oder -regelungen im Vertrag festgelegt sind, kann der Vertrag von keiner Seite vorzeitig beendet werden und läuft automatisch bis zum Ende der Befristung.
Daher ist es wichtig, dass Unternehmen auch in befristeten Arbeitsverträgen klare und rechtswirksame Kündigungsfristen festlegen.
Befristung bei älteren Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern
Für Erwerbstätige über 52 Jahre, die vor ihrer Einstellung mindestens vier Monate beschäftigungslos waren, Transferkurzarbeitergeld erhalten oder an einer öffentlichen Beschäftigungsmaßnahme teilgenommen haben, gilt eine Sonderregelung.
In solchen Fällen dürfen Arbeitgeber befristete Arbeitsverträge mit einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren abschließen. Innerhalb dieses Zeitraums ist auch eine mehrfache Verlängerung des Vertrags möglich.
Unbefristete Arbeitsverträge
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist wie der Name schon sagt, ein Arbeitsvertrag, der unbefristet ist. Damit ist er natürlich im Sinne von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Sofern keine Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag festgehalten sind, gelten die Kündigungsfristen nach § 622 BGB:
- Nach 2 Jahren, 4 Wochen Kündigungsfrist
- Nach 5 Jahren, 2 Monate Kündigungsfrist
- Nach 8 Jahren, 3 Monate Kündigungsfrist
- Nach 10 Jahren, 4 Monate Kündigungsfrist
- Nach 12 Jahren, 5 Monate Kündigungsfrist
- Nach 15 Jahren, 6 Monate Kündigungsfrist
- Nach 20 Jahren, 7 Monate Kündigungsfrist
Arbeitsvertrag: Eine Vorlage
Falls Sie eine Vorlage für einen Arbeitsvertrag benötigen, finden Sie hier eine Vorlage zum Download. Diese Vorlagen sind rechtskonform formuliert und müssten nur noch bei unternehmensspezifischen Punkten angepasst werden.