Das Wichtigste in Kürze:
- Es gibt drei Varianten des Elterngelds: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus.
- Das Basiselterngeld beträgt 300 bis 1.800 Euro pro Monat und kann für 12 Monate bezogen werden, mit zwei zusätzlichen Partnermonaten.
- Für Geburten ab dem 1. April 2024 liegt die Einkommensgrenze für den Erhalt von Elterngeld bei 200.000 Euro des zu versteuernden Einkommens (175.000 Euro ab 2025).
- Das Elterngeld beträgt etwa 67 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens.
Inhalt
Was ist das Elterngeld?
Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll einen Ausgleich für Mütter oder Väter schaffen, deren Einkommen teilweise oder vollständig wegfällt, weil sie sich um die Betreuung des Kindes kümmern.
Das Elterngeld gibt es in drei verschiedenen Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
Diese Varianten können miteinander kombiniert werden.
Die Höhe des Elterngelds hängt vom Verdienst, von der persönlichen Lebenssituation und der gewählten Elterngeld-Variante ab.
Das Basiselterngeld beträgt zwischen 300 Euro und 1.800 Euro pro Monat und kann für 12 Monate bezogen werden, wobei zwei zusätzliche Partnermonate hinzukommen können.
Das ElterngeldPlus ist nur halb so hoch, also zwischen 150 Euro und 900 Euro, kann jedoch für 24 Monate plus 4 Partnerschaftsmonate beantragt werden.
Der Partnerschaftsbonus
Den Partnerschaftsbonus können beide Elternteile für jeweils 2, 3 oder 4 weitere Monate beantragen. Innerhalb dieser Monate beziehen sie ElterngeldPlus.
Sofern beide Elternteile in dieser Zeit in Teilzeit arbeiten, können sie während des Partnerschaftsbonus‘ zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat zusätzlich zu ihrem Gehalt bekommen.
Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus
Um den Partnerschaftsbonus zu erhalten, müssen:
- Beide Eltern den Bonus gleichzeitig nutzen.
- Den Partnerschaftsbonus für mindestens 2 und höchstens 4 direkt aufeinanderfolgende Monate beantragen.
- Beide in Teilzeit arbeiten, und zwar jeder mindestens 24 und höchstens 32 Stunden pro Woche.
Es ist nicht erforderlich, dass Mutter oder Vater genau 24 bzw. 32 Stunden pro Woche arbeiten. Entscheidend ist, dass die durchschnittlichen Wochenstunden innerhalb eines Monats nicht weniger als 24 Stunden und nicht mehr als 32 Stunden betragen.
Sollte nur eines der beiden Elternteile die Mindestanzahl der Stunden unter- oder die Maximalanzahl der Stunden überschreiten, muss dies der Elterngeldstelle gemeldet werden. Die Eltern müssen daraufhin das Geld für den betroffenen Monat zurückzahlen.
Den Partnerschaftsbonus können auch Eltern erhalten, die ihr Kind getrennt erziehen. Das gilt auch für Alleinerziehende. Hier reicht es aus, wenn die oder der Alleinerziehende zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Die Einkommensgrenze für das Elterngeld
Die Einkommensgrenze liegt bei Eltern und Alleinerziehenden für Geburten ab dem 1. April 2024 bei 200.000 Euro des zu versteuernden Einkommens und für Geburten ab dem 1. April 2025 bei 175.000 Euro.
Maßgeblich ist hier das zu versteuernde Einkommen in dem Kalenderjahr vor der Geburt. Überschreiten Eltern oder Alleinerziehende diese Grenze haben die Betroffenen kein Anrecht auf das Elterngeld.
Wichtig: Das zu versteuernde Einkommen ist nicht gleichbedeutend mit dem Bruttoeinkommen. Normalerweise ist das Bruttoeinkommen deutlich höher als das zu versteuernde Einkommen.
Wie berechnet man das Elterngeld?
Die Berechnung des Elterngeldes ist relativ komplex. Um den genauen Betrag zu ermitteln, empfiehlt es sich daher, einen Elterngeldrechner zu nutzen. Hier finden Sie beispielsweise den Elterngeldrechner des Familienportals: Zum Elterngeldrechner.
Als grobe Faustregel gilt: Das Elterngeld beträgt etwa 67 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens. Beim ElterngeldPlus wird dieser Betrag natürlich noch halbiert.
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