Entgeltabrechnung

Drei Personen, zwei Frauen in schwarz gekleidet und ein Mann in hellblauem Pullover stehen in einer Runde und sprechen über die Entgeltabrechnung. Im Hintergrund ist ein Flur zu sehen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Entgeltabrechnung zeigt die Zusammensetzung des Gehalts und die Abzüge wie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
  • Das Bruttogehalt ist im Arbeitsvertrag festgelegt, während sich das Nettogehalt durch Abzüge vom Bruttogehalt ergibt.
  • Arbeitgeber sind verpflichtet, Entgeltabrechnungen ordnungsgemäß und fehlerfrei durchzuführen, weshalb regelmäßige Weiterbildungen und Schulungen im Bereich Lohn- und Gehaltsabrechnung empfohlen werden.

Was ist eine Entgeltabrechnung?

Eine Entgeltabrechnung zeigt einfach und übersichtlich, wie sich das Gehalt zusammensetzt. Sie enthält eine Auflistung der Abzüge, wie zum Beispiel die Sozialversicherungsbeiträge, und macht den Unterschied zwischen Brutto- und Nettogehalt deutlich. Der Nettobetrag ergibt sich, indem man vom Bruttogehalt alle verpflichtenden Abgaben (Steuern, Sozialversicherungsbeiträge) abzieht.

Jede Angestellte und jeder Angestellter erhält diese Abrechnung einmal im Monat. Sie wird zusätzlich auch an die zuständige Finanzbehörde übermittelt. Arbeitgeber sind verpflichtet, Entgeltabrechnungen ordnungsgemäß und fehlerfrei durchzuführen.

Um auf gesetzliche Änderungen und Neuerungen vorbereitet zu sein, ist es sinnvoll, regelmäßig Weiterbildungen zu besuchen und sich auf dem neuesten Stand zu halten.

Berechnung von brutto und netto

Das Bruttogehalt wird im Grunde genommen gar nicht berechnet, da es einfach im Arbeitsvertrag festgehalten ist. Das Nettogehalt hingegen ergibt sich durch Abzüge vom Bruttogehalt, die je nach Verdienst und Steuerklasse unterschiedlich hoch ausfallen.

Um das spätere Nettogehalt genau zu ermitteln, empfiehlt es sich daher, einen Brutto-Netto-Rechner im Internet zu verwenden.

Hier ist der Brutto-Netto-Rechner von brutto-netto-rechner.info zu empfehlen. Er ist einfach zu bedienen und übersichtlich gestaltet.

Als Beispielrechnung nutzen wir an dieser Stelle eine 30-jährige Arbeitnehmerin ohne Kinder, die kirchensteuerpflichtig ist und in Nordrhein-Westfalen lebt. Sie verdient 3.000 € brutto pro Monat.

Brutto: 3.000,00 €

Solidaritätszuschlag: 0,00 €

Kirchensteuer (0,95 %): 28,53 €

Lohnsteuer (10,57 %): 317,08 €

Steuern (11,52 %): 345,61 €

Rentenversicherung (9,3 %): 279,00 €

Arbeitslosenversicherung (1,3 %): 39,00 €

Krankenversicherung (8,15 %): 244,50 €

Pflegeversicherung (2,3 %): 69,00 €

Sozialabgaben (21,05 %): 631,50 €

Netto: 2.022,89 €

Weiterbildung & Seminare

Da Arbeitgeber verpflichtet sind, die Entgeltabrechnung ordnungsgemäß und fehlerfrei durchzuführen, ist es unerlässlich, dass sie immer auf dem aktuellsten Stand sind. Da sich jedoch Gesetze im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung regelmäßig ändern, empfiehlt es sich, mindestens einmal pro Jahr an einem Seminar oder einer Weiterbildung diesbezüglich teilzunehmen.

Andernfalls sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezwungen, ständig zu recherchieren, ob es Neuigkeiten gibt und selbst in diesem Fall kann natürlich immer etwas übersehen werden. Daher sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für die Entgeltabrechnung zuständig sind, von Expertinnen und Experten geschult werden.

Eine Liste unserer aktuellen Seminare finden Sie hier: Schulungen & Workshops

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Mitarbeiterin sucht Kontakt via iPhone. Im Hintergrund Glaskasten