Gehaltskürzung

Ein Mann in hellblauem Hemd lehnt auf einem schwarzen Stehtisch. Neben ihm steht eine Frau in rotem Blazer. Beide schauen auf einen Laptop in ihrer Mitte. Sie unterhalten sich über eine Gehaltskürzung.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Gehaltskürzung ist grundsätzlich nicht zulässig und darf nicht willkürlich erfolgen.
  • Vor einer Gehaltskürzung müssen die betroffenen Mitarbeiter im Voraus informiert werden.
  • Während der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall darf das Gehalt nicht gekürzt werden.
  • Bei Minusstunden auf einem Arbeitszeitkonto darf das Gehalt nicht sofort gekürzt werden, da diese Stunden nachgearbeitet werden können.

Was ist eine Gehaltskürzung?

Gehaltskürzung bedeutet, dass das Einkommen, das eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer für erbrachte Leistung erhält und vertraglich festgehalten ist, reduziert wird.

Darf ein Gehalt einfach so gekürzt werden?

Nein, laut Arbeitsrecht ist es grundsätzlich nicht zulässig, ein Gehalt zu kürzen, auch wenn das Unternehmen vielleicht derzeit eine schlechte Wirtschaftslage hat. Nur unter bestimmten rechtlichen Bedingungen darf ein Gehalt gekürzt werden. Es handelt sich daher eher um Ausnahmefälle. Soll eine Gehaltskürzung erfolgen, muss dies den betroffenen Angestellten im Voraus mitgeteilt werden.

Da eine Gehaltsreduktion in der Regel kurzfristig ausgelegt ist, sollte es bei dauerhaften Gehaltsanpassung einvernehmlich im Vertrag festgehalten oder eine Änderungskündigung durchgesetzt werden.

Ab wann ist eine Gehaltskürzung erlaubt?

Eine Reduktion des Gehaltes ist bei beidseitigem Einverständnis erlaubt. Es müssen spezielle Gründe vorliegen, wenn eine einseitige Kürzung zum Beispiel durch den Arbeitgeber erfolgen soll. Auch eine Rückstufung der Gehaltsklasse ist nicht ohne weiteres möglich.

Darf das Gehalt aufgrund von Krankheit gekürzt werden?

Ist eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer erkrankt und erhält Entgeltfortzahlung, darf dieser Betrag nicht einfach gekürzt werden. Anders sieht es bei zusätzlichen Leistungen aus, wie zum Beispiel beim Boni. Solche zusätzlichen Leistungen dürfen vom Arbeitgeber bei Krankheit gekürzt werden.

Darf das Gehalt aufgrund von Minusstunden gekürzt werden?

Wenn es ein Arbeitszeitkonto gibt, dann darf das Gehalt bei Minusstunden nicht einfach gekürzt werden, da die Angestellten diese Minusstunden noch ausgleichen können. Sollte bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses das Arbeitszeitkonto Minusstunden aufweisen, dann dürfen diese am Ende abgezogen werden.

Wie hoch darf eine Gehaltskürzung sein?

Gesetzlich gibt es keine Festlegung, wie weit ein Gehalt gekürzt werden darf. Man muss auf jeden Fall den geltenden Mindestlohn sowie die Untergrenzen von Tarif- und Betriebsvereinbarungen beachtet werden. Das Existenzminimum der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers darf nicht gefährdet werden, daher muss eine Kürzung immer verhältnismäßig sein.

Worauf muss der Arbeitgeber achten, wenn er eine Gehaltskürzung durchsetzen möchte?

Wenn eine Gehaltskürzung aufgrund einer wirtschaftlichen Notsituation erfolgen soll, muss diese alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreffen. Außerdem muss es allen Angestellten im Voraus mitgeteilt werden. Die Lohnuntergrenzen und Tarifverträge sind einzuhalten.

Eine Lohnkürzung darf nicht willkürlich sein. Möchte man aufgrund von schwerwiegendem Fehlverhalten oder nicht erbrachter Leistung das Gehalt kürzen, muss dies vorher mit dem Betriebsrat abgestimmt werden.

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